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Mit dem Terminus Abgang wird der
Sachverhalt des physischen Ausscheidens eines
Wirtschaftsgutes aus dem Vermögen eines Unternehmens
bezeichnet. Dies kann durch Verkauf, Abbruch oder
Verschrottung geschehen.
Aus
betriebswirtschaftlicher Sicht ist dabei von
Bedeutung, ob der Erlös aus dem Abgang des
Wirtschaftsgutes größer oder kleiner dem aktuellen
Buchwert dieses Wirtschaftsgutes ist, da die
entsprechende Differenz als Gewinn oder Verlust in
der Erfolgsrechnung auszuweisen ist.
Siehe
auch:
Zugang.
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