Abgang Weiter Zurück Schließen

Mit dem Terminus Abgang wird der Sachverhalt des physischen Ausscheidens eines Wirtschaftsgutes aus dem Vermögen eines Unternehmens bezeichnet.
Dies kann durch Verkauf, Abbruch oder Verschrottung geschehen.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist dabei von Bedeutung, ob der Erlös aus dem Abgang des Wirtschaftsgutes größer oder kleiner dem aktuellen Buchwert dieses Wirtschaftsgutes ist, da die entsprechende Differenz als Gewinn oder Verlust in der Erfolgsrechnung auszuweisen ist.

Siehe auch: Zugang.