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Als Abwertung wird - im Rahmen der
Volkswirtschaftslehre - der Rückgang des
Außenwertes
einer Währung bezeichnet. Liegen fest vereinbarte
Wechselkurse vor, dann erfolgt die Abwertung durch
Beschluss der zuständigen Instanz (z. B.
EZB,
EU-Ministerrat). Liegen flexible Wechselkurse
vor, ergibt sich die Abwertung aus dem freien Spiel
von Angebot und Nachfrage nach den entsprechenden
Devisen.
Folgen der Abwertung: Im abwertenden Land
werden die Importe teurer, die Exporte werden
hingegen - aus der Sicht des Auslands - billiger.
Dies ist mit ein Grund dafür, dass Länder durch
Abwertung ihrer Währung versuchen, die
Leistungsbilanz bzw. den
Außenbeitrag ihrer
Volkswirtschaft zu verbessern. Auf längere Sicht
bringt aber eine Abwertung der Währung die Gefahr
einer importierten Inflation.
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