Abwertung (Währung) Weiter Zurück Schließen

Als Abwertung wird - im Rahmen der Volkswirtschaftslehre - der Rückgang des Außenwertes einer Währung bezeichnet.
Liegen fest vereinbarte Wechselkurse vor, dann erfolgt die Abwertung durch Beschluss der zuständigen Instanz (z. B. EZB, EU-Ministerrat).
Liegen flexible Wechselkurse vor, ergibt sich die Abwertung aus dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage nach den entsprechenden Devisen.


Folgen der Abwertung:
Im abwertenden Land werden die Importe teurer, die Exporte werden hingegen - aus der Sicht des Auslands - billiger.
Dies ist mit ein Grund dafür, dass Länder durch Abwertung ihrer Währung versuchen, die Leistungsbilanz bzw. den Außenbeitrag ihrer Volkswirtschaft zu verbessern.
Auf längere Sicht bringt aber eine Abwertung der Währung die Gefahr einer importierten Inflation.