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Die Arbeitsbewertung zielt darauf
ab, die Wertigkeit von Arbeitsplätzen im Sinne der
Bestimmung der Gesamtanforderungen an einen
Mitarbeiter bei der Erledigung einer definierten
Aufgabe bzw. Tätigkeit zu ermitteln, um so eine
Entgeltdifferenzierung zu ermöglichen.
Wichtig ist, dass dabei die persönliche
Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, deren
Schwierigkeitsempfinden sowie die
Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter durch
Vorgesetzte außer acht bleiben!
Methoden der Arbeitsbewertung sind:
- Analytische Verfahren (Rangreihenverfahren,
Wertzahlverfahren),
- summarische Arbeitsbewertung
(Rangfolgeverfahren, Katalogverfahren, siehe Grafik).
Eine analytische Arbeitsbewertung
wird nach REFA über drei
Stufen vorgenommen:
- Arbeitsbeschreibung:
Beschreibung des jeweiligen Arbeitssystems und
der Arbeitssituation.
- Anforderungsanalyse:
Ermitteln der Daten für die einzelnen
Anforderungsarten.
- Quantifizierung der Anforderungen:
Berechnen der Anforderungen entsprechend der
gewählten Skala und Ermitteln der
Anforderungswerte.
Beim Rangfolgeverfahren als
Vorgehensweise der summarischen
Arbeitsbewertung werden die
Gesamtanforderungen des betreffenden Arbeitsplatzes
als Ganzes mit den Gesamtanforderungen der übrigen
Arbeitsplätze verglichen, so dass im Ergebnis des
Vergleichs eine Rangfolge der Wertigkeit der
Arbeitsplätze entsteht. Eine solche Vorgehensweise
ist zwar relativ einfach, aber in der Einfachheit
liegt das Problem: Aufgrund mangelnder Präzisierung
der Einordnungskriterien können sich schnell Fehler
bei der Bewertung der Arbeitsplätze ergeben.
Größere praktische Bedeutung hat das
Katalog- bzw.
Eingruppierungsverfahren als weitere Form
der summarischen Arbeitsbewertung. Bei Anwendung
dieses Verfahrens werden die Gesamtanforderungen
einer Tätigkeit mit den Definitionen eines in Stufen
gegliederten Katalogs einzelner Entgeltgruppen
verglichen und dann einer dieser Stufen zugeordnet.
Definierte Richtbeispiele dienen
dabei als Orientierungshilfe. |
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