Arbeitsbewertung Weiter Zurück Schließen

Die Arbeitsbewertung zielt darauf ab, die Wertigkeit von Arbeitsplätzen im Sinne der Bestimmung der Gesamtanforderungen an einen Mitarbeiter bei der Erledigung einer definierten Aufgabe bzw. Tätigkeit zu ermitteln, um so eine Entgeltdifferenzierung zu ermöglichen.

Wichtig ist, dass dabei die persönliche Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, deren Schwierigkeitsempfinden sowie die Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter durch Vorgesetzte außer acht bleiben!

Methoden der Arbeitsbewertung sind:
  • Analytische Verfahren (Rangreihenverfahren, Wertzahlverfahren),
  • summarische Arbeitsbewertung (Rangfolgeverfahren, Katalogverfahren, siehe Grafik).

Eine analytische Arbeitsbewertung wird nach REFA über drei Stufen vorgenommen:

  • Arbeitsbeschreibung: Beschreibung des jeweiligen Arbeitssystems und der Arbeitssituation.
  • Anforderungsanalyse: Ermitteln der Daten für die einzelnen Anforderungsarten.
  • Quantifizierung der Anforderungen: Berechnen der Anforderungen entsprechend der gewählten Skala und Ermitteln der Anforderungswerte.
Beim Rangfolgeverfahren als Vorgehensweise der summarischen Arbeitsbewertung werden die Gesamtanforderungen des betreffenden Arbeitsplatzes als Ganzes mit den Gesamtanforderungen der übrigen Arbeitsplätze verglichen, so dass im Ergebnis des Vergleichs eine Rangfolge der Wertigkeit der Arbeitsplätze entsteht. Eine solche Vorgehensweise ist zwar relativ einfach, aber in der Einfachheit liegt das Problem: Aufgrund mangelnder Präzisierung der Einordnungskriterien können sich schnell Fehler bei der Bewertung der Arbeitsplätze ergeben.

Größere praktische Bedeutung hat das Katalog- bzw. Eingruppierungsverfahren als weitere Form der summarischen Arbeitsbewertung. Bei Anwendung dieses Verfahrens werden die Gesamtanforderungen einer Tätigkeit mit den Definitionen eines in Stufen gegliederten Katalogs einzelner Entgeltgruppen verglichen und dann einer dieser Stufen zugeordnet. Definierte Richtbeispiele dienen dabei als Orientierungshilfe.