Arbeitsentgelt Weiter Zurück Schließen

Arbeitsentgelt (im Sinne des Arbeitsrechts) wird als Oberbegriff für all jene Einkommen verwendet, die mit einer unselbständigen Tätigkeit erzielt werden.
Dieses Arbeitsentgelt ist das Bruttoentgelt, welches sich a) aus dem an den Arbeitnehmer auszubezahlenden Nettoentgeltbetrag und b) den vom Arbeitgeber einbehaltenen öffentlich-rechtlichen Lohnabzügen (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) zusammensetzt.

Typische Arten des Arbeitsentgelts sind
  • der Lohn (für Leistungen von Arbeitern),
  • das Gehalt (für Leistungen von Angestellten),
  • die Besoldung (für Leistungen von Beamten).
Zusätzliche Entlohnungen sind zum Beispiel:
  • Prämien als Entlohnung für besondere betriebliche Leistungen;
  • Gratifikationen oder Sonderzuwendungen als Form der Beteiligung am Gesamtumsatz,
  • Tantiemen als Form der Beteiligung am Gesamtgewinn,
  • Provisionen als Form der Beteiligung an dem speziell durch den Arbeitnehmer veranlassten Umsatz u. a.
Das Arbeitsentgelt ist vom Grundsatz her bar oder bargeldlos (Überweisung) zu zahlen. Sachleistungen wie Deputate, kostenlosen oder bezuschusstes Mittagessen und dgl. können nur zusätzlich gewährt werden.

Weitere Einzelheiten sind der nachstehend benannten PDF-Datei zu entnehmen.


Arbeitsentgelt