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Das Recht auf Arbeitsförderung wird
im
SGB III wie folgt bestimmt:
"(1) Die
Arbeitsförderung soll dem Entstehen von
Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der
Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von
Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere
durch die Verbesserung der individuellen
Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu
vermeiden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern
ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung
zu verfolgen. Die Arbeitsförderung soll dazu
beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand
erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig
verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie
der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der
Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der
Bundesregierung entspricht.
(2) Die
Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere
die Transparenz auf dem Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt erhöhen, die berufliche und regionale
Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung
offener Stellen ermöglichen, die individuelle
Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von
Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten fördern,
unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und
die berufliche Situation von Frauen verbessern,
indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile
sowie auf die Überwindung eines
geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und
Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens
entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und
ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit
gefördert werden."
Grundlegende Zielsetzung staatlicher
Förderprogramme, speziell im
Bereich der Aus- und Weiterbildung ist es, eine
qualifizierte Berufsausbildung zu
sichern sowie die Weiterbildung und
das lebenslange Lernen als Teil des gesamten
Bildungssystems so zu unterstützen, dass die
"Halbwertzeit" von Qualifikationen verlängert und so
die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen gesichert
wird.
Staatliche Fördergramme sind ihrem Charakter nach
in erster Linie finanzieller und
infrastruktureller Art:
Darüberhinaus gibt es vielfältige
betriebliche Förderprogramme, wobei hier
zwischen individuellen und
gruppenspezifischen Programmen
unterschieden wird (siehe
Mitarbeiterförderung).
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