Arbeitsförderung Weiter Zurück Schließen

Das Recht auf Arbeitsförderung wird im SGB III wie folgt bestimmt:

"(1) Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen. Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht.

(2) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen, die berufliche und regionale Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten fördern, unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden."

Grundlegende Zielsetzung staatlicher Förderprogramme, speziell im Bereich der Aus- und Weiterbildung ist es, eine qualifizierte Berufsausbildung zu sichern sowie die Weiterbildung und das lebenslange Lernen als Teil des gesamten Bildungssystems so zu unterstützen, dass die "Halbwertzeit" von Qualifikationen verlängert und so die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen gesichert wird.

Staatliche Fördergramme sind ihrem Charakter nach in erster Linie finanzieller und infrastruktureller Art:


Darüberhinaus gibt es vielfältige betriebliche Förderprogramme, wobei hier zwischen individuellen und gruppenspezifischen Programmen unterschieden wird (siehe Mitarbeiterförderung).