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Arbeitsgemeinschaft (Arge) |
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Eine
Arbeitsgemeinschaft (Arge) - im Bereich der
Wirtschaft - ist ein freiwilliger,
zeitlich befristeter Zusammenschluss mehrerer
wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger
Unternehmen, um gemeinsam eine definierte Aufgabe
(Projekt) auszuführen und die hierfür notwendigen
Ressourcen bereitzustellen.
Als Rechtsform
für die zeitlich befristete und vertraglich
ausgestaltete Zusammenarbeit (Kooperation)
wird in der Regel die BGB-Gesellschaft
(Gesellschaft
bürgerlichen Rechts - GbR)
gewählt.
Die Arbeitsgemeinschaft ist
vom Typ her eine Gelegenheitsgesellschaft.
Bei einer echten Arbeitsgemeinschaft
stellt sich die Arge dem Auftraggeber als
Außengesellschaft dar und nur zwischen der
Arge und dem Auftraggeber bestehen direkte
Vertragsbeziehungen. Daneben bestehen haben sich
auch Formen einer
unechten Arbeitsgemeinschaft
entwickelt, die nur als reine Innengesellschaften
organisiert sind. So kann der Auftraggeber den
Vertrag nur mit einem Hauptunternehmen als
Hauptauftragsnehmer abschließen. Dieser
Hauptauftragsnehmer vergibt dann weitere Aufgaben an
Nebenunternehmen als
Nachauftragsnehmer weiter. Auf diese Weise
entstehen auch Vertragsbeziehungen zwischen dem
Auftraggeber und den Nebenunternehmen. Bei einer
anderen Version einer unechten Arge schließt der
Auftraggeber einen Vertrag mit einem
Gesamtunternehmen ab. Dieses Unternehmen
wiederum vergibt dann Aufträge an
Subunternehmen. Zwischen den Subunternehmen
und dem eigentlichen Auftraggeber bestehen dann
keine direkten Beziehungen. Die
Mitglieder einer Arge bleiben in
steuerrechtlicher Hinsicht unabhängig, da
keine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung
durchgeführt wird. Die echte Arbeitsgemeinschaft
ist umsatzsteuerrechtlich jedoch
selbst Unternehmen mit den Folgen der entsprechenden
Registrierungs- und Erklärungspflichten. |
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