Arbeitsgemeinschaft (Arge) Weiter Zurück Schließen

Eine Arbeitsgemeinschaft (Arge) - im Bereich der Wirtschaft - ist ein freiwilliger, zeitlich befristeter Zusammenschluss mehrerer wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger Unternehmen, um gemeinsam eine definierte Aufgabe (Projekt) auszuführen und die hierfür notwendigen Ressourcen bereitzustellen.

Als Rechtsform für die zeitlich befristete und vertraglich ausgestaltete Zusammenarbeit (Kooperation) wird in der Regel die BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR) gewählt.


Die Arbeitsgemeinschaft ist vom Typ her eine Gelegenheitsgesellschaft.


Bei einer echten Arbeitsgemeinschaft stellt sich die Arge dem Auftraggeber als Außengesellschaft dar und nur zwischen der Arge und dem Auftraggeber bestehen direkte Vertragsbeziehungen.
Daneben bestehen haben sich auch Formen einer unechten Arbeitsgemeinschaft entwickelt, die nur als reine Innengesellschaften organisiert sind.
So kann der Auftraggeber den Vertrag nur mit einem Hauptunternehmen als Hauptauftragsnehmer abschließen. Dieser Hauptauftragsnehmer vergibt dann weitere Aufgaben an Nebenunternehmen als Nachauftragsnehmer weiter.  Auf diese Weise entstehen auch Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und den Nebenunternehmen.
Bei einer anderen Version einer unechten Arge schließt der Auftraggeber einen Vertrag mit einem Gesamtunternehmen ab. Dieses Unternehmen wiederum vergibt dann Aufträge an Subunternehmen. Zwischen den Subunternehmen und dem eigentlichen Auftraggeber bestehen dann keine direkten Beziehungen.
Die Mitglieder einer Arge bleiben in steuerrechtlicher Hinsicht unabhängig, da keine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung durchgeführt wird.
Die echte Arbeitsgemeinschaft ist umsatzsteuerrechtlich jedoch selbst Unternehmen mit den Folgen der entsprechenden Registrierungs- und Erklärungspflichten.