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Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung
ist eine Pflichtversicherung für
Arbeitnehmer. Sie verfolgt den Zweck, den
Versicherten bei
Arbeitslosigkeit den Anspruch auf
Arbeitslosengeld zu gewähren.
Die Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte
von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern geleistet
(Beitragssatz zur Zeit: 3,0 % des
Bruttolohns).
Der
Arbeitgeber
hat allein ferner folgende Beiträge zu leisten für
- Personen, die im Rahmen der Berufsausbildung
beschäftigt sind und weniger als 325,00 EUR
monatlich erhalten,
- behinderte Menschen, die in
einer anerkannten Werkstatt für Behinderte tätig
sind und deren monatliches Bruttoentgelt ein Fünftel
der monatlichen Bezugsgröße übersteigt,
- Beschäftigte, die ein freiwilliges soziales oder ein
freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne der jeweils
einschlägigen Gesetze absolvieren.
Versicherungsfrei sind
- Beschäftigte, die das
65. Lebensjahr vollendet haben, gerechnet nach
Ablauf des Monats, in dem sie diese Altersgrenze
erreichen,
- Beschäftigte, denen eine Rente wegen
voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen
Rentenversicherung zuerkannt wurde,
- Beschäftigte, die wegen einer Minderung der
Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr verfügbar
sind.
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Einzelheiten: Siehe PDF-Datei
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