Arbeitslosenversicherung Weiter Zurück Schließen

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Sie verfolgt den Zweck, den Versicherten bei Arbeitslosigkeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gewähren.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern geleistet (Beitragssatz zur Zeit: 3,0 % des Bruttolohns).

Der Arbeitgeber hat allein ferner folgende Beiträge zu leisten für 
  • Personen, die im Rahmen der Berufsausbildung beschäftigt sind und weniger als 325,00 EUR monatlich erhalten, 
  • behinderte Menschen, die in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte tätig sind und deren monatliches Bruttoentgelt ein Fünftel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt, 
  • Beschäftigte, die ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne der jeweils einschlägigen Gesetze absolvieren.
Versicherungsfrei sind
  • Beschäftigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, gerechnet nach Ablauf des Monats, in dem sie diese Altersgrenze erreichen,
  • Beschäftigte, denen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt wurde,
  • Beschäftigte, die wegen einer Minderung der Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr verfügbar sind.

Einzelheiten: Siehe PDF-Datei Arbeitslosenversicherung