Arbeitslosigkeit Weiter Zurück Schließen

Die Kriterien, wer als arbeitslos gilt, werden im Sozialgesetzbuch SGB III bestimmt:

"(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
     1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
     2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur
für Arbeit zu Verfügung stehen und
     3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

(2) Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos."
(§ 16 SGB III).

Nach den §§ 117 - 124 SGB III gilt als arbeitslos ist, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, aber mehr als 15 Stunden arbeiten will und jünger als das jeweilige Rentenalter ist.

Die aktuelle Situation und das quantitative Ausmaß hinsichtlich der bestehenden Arbeitslosigkeit wird in den monatlichen Berichten der Agentur für Arbeit über die Kennzahl der Arbeitslosenquote deutlich gemacht.

Im Hinblick auf die Untersuchung der Ursachen der Arbeitslosigkeit werden folgende Unterscheidungen getroffen

Konjunkturelle Arbeitslosigkeit Die konjunkturelle Arbeitslosigkeit folgt mittelfristig den skizzierten Konjunkturphasen.
Allerdings führt eine steigende Arbeitsproduktivität bei gleichzeitig geringem Wirtschaftswachstum dazu, dass die Güternachfrage auch bei Einsatz von weniger Arbeitskräften befriedigt werden kann.
Die Einführung neuer Technologien führt in der Regel dazu, dass Arbeitsplätze für weniger Qualifizierte abgebaut werden, was in Folge in diesem Beschäftigungsbereich zu steigender Arbeitslosigkeit führt.
Friktionelle Arbeitslosigkeit Als friktionelle Arbeitslosigkeit wird jene Arbeitslosigkeit bezeichnet, die sich auf Personen bezieht, die sich nach einer Entlassung im Suchprozess bis zum Antritt einer neuen Stelle befinden.
In einer relativ kurzen Zeitspanne von ca. 3 Monaten sind diese Personen nicht beschäftigt.
Diese friktionelle Arbeitslosigkeit wird auch als Sucharbeitslosigkeit bezeichnet: Es gibt ein Arbeitsplatzangebot, der Arbeitssuchende kennt die offenen Stellen jedoch noch nicht. Eine Hauptaufgabe der Agentur für Arbeit ist es, durch Verbesserung der Betreuung Arbeitssuchender die Sucharbeitslosigkeit zu verringern.
Saisonale Arbeitslosigkeit In vielen Branchen wie Landwirtschaft, Baugewerbe, Tourismus u. a. schwankt die Beschäftigung saisonal.
Bei saisonal bedingter Unterbeschäftigung (i. d. Regel im Winter) kommt es daher zu Entlassungen, wobei mit solchen Maßnahmen wie Zahlung eines Schlechtwettergeldes u. a. versucht wird, die Auswirkungen saisonaler Beschäftigungsschwankungen für die Arbeitnehmer zu mildern.
Strukturelle Arbeitslosigkeit Als strukturelle Arbeitslosigkeit wird jener Teil bezeichnet, der nicht auf saisonale Faktoren und auch nicht auf Konjunktureinbrüche zurückzuführen ist und daher langfristig wirkt.
Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Sockel von Langzeitarbeitslosen, der in Deutschland beträchtlich hoch ist (knapp 1 Million Personen).

Siehe auch: Arbeitslosenquote, Arbeitsmarktpolitik.