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Die Kriterien, wer als arbeitslos gilt, werden
im Sozialgesetzbuch
SGB III bestimmt:
"(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim
Anspruch auf Arbeitslosengeld
1. vorübergehend nicht in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen,
2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung
suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der
Agentur für Arbeit zu Verfügung stehen und
3. sich bei der
Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
(2) Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als
arbeitslos." (§ 16
SGB III).
Nach den
§§ 117 - 124 SGB III gilt als
arbeitslos ist, wer weniger als 15
Stunden in der Woche arbeitet, aber mehr als
15 Stunden arbeiten will und
jünger als das jeweilige Rentenalter ist.
Die aktuelle Situation und das quantitative
Ausmaß hinsichtlich der bestehenden
Arbeitslosigkeit wird in den monatlichen
Berichten der Agentur für Arbeit über die
Kennzahl der Arbeitslosenquote deutlich gemacht.
Im Hinblick auf die Untersuchung der
Ursachen der Arbeitslosigkeit werden
folgende Unterscheidungen getroffen
Konjunkturelle Arbeitslosigkeit |
Die
konjunkturelle Arbeitslosigkeit
folgt mittelfristig den skizzierten
Konjunkturphasen. Allerdings führt
eine steigende Arbeitsproduktivität bei
gleichzeitig geringem
Wirtschaftswachstum dazu, dass die
Güternachfrage auch bei Einsatz von
weniger Arbeitskräften befriedigt werden
kann. Die Einführung neuer
Technologien führt in der Regel dazu,
dass Arbeitsplätze für weniger
Qualifizierte abgebaut werden, was in
Folge in diesem Beschäftigungsbereich zu
steigender Arbeitslosigkeit führt. |
Friktionelle Arbeitslosigkeit |
Als
friktionelle Arbeitslosigkeit
wird jene Arbeitslosigkeit
bezeichnet, die sich auf Personen
bezieht, die sich nach einer Entlassung
im Suchprozess bis zum Antritt einer
neuen Stelle befinden. In einer
relativ kurzen Zeitspanne von ca. 3
Monaten sind diese Personen nicht
beschäftigt. Diese friktionelle
Arbeitslosigkeit wird auch als
Sucharbeitslosigkeit
bezeichnet: Es gibt ein
Arbeitsplatzangebot, der Arbeitssuchende
kennt die offenen Stellen jedoch noch
nicht. Eine Hauptaufgabe der Agentur für
Arbeit ist es, durch Verbesserung der
Betreuung Arbeitssuchender die
Sucharbeitslosigkeit zu verringern. |
Saisonale Arbeitslosigkeit |
In vielen
Branchen wie Landwirtschaft, Baugewerbe,
Tourismus u. a. schwankt die
Beschäftigung saisonal.
Bei saisonal bedingter
Unterbeschäftigung (i. d. Regel im
Winter) kommt es daher zu Entlassungen,
wobei mit solchen Maßnahmen wie Zahlung
eines Schlechtwettergeldes u. a.
versucht wird, die Auswirkungen
saisonaler Beschäftigungsschwankungen
für die Arbeitnehmer zu mildern. |
Strukturelle Arbeitslosigkeit |
Als
strukturelle Arbeitslosigkeit
wird jener Teil bezeichnet, der nicht
auf saisonale Faktoren und auch nicht
auf Konjunktureinbrüche zurückzuführen
ist und daher langfristig
wirkt. Man spricht in diesem
Zusammenhang auch vom Sockel von
Langzeitarbeitslosen, der in Deutschland
beträchtlich hoch ist (knapp 1 Million
Personen). |
Siehe auch:
Arbeitslosenquote,
Arbeitsmarktpolitik. |
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