Assoziierungsabkommen Weiter Zurück Schließen

Assoziierungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, mit denen sich ein Drittstaat an eine Staatengemeinschaft bindet, ohne dass dieser Staat Vollmitglied der Gemeinschaft wird.
So werden derartige Akommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten (z. B. Türkei, Georgien u. a.) abgeschlossen.
Ein solches Abkommen hat zur Folge, dass die meisten Produkte dieser Drittstaaten auf dem Europäischen Binnenmarkt angeboten werden können, ohne dass dadurch Einfluss auf die Politikgestaltung der EU genommen werden kann.
Die über Assoziierungsabkommen an die EU gebundene Staaten werden somit wie angehende Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft behandelt.