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Assoziierungsabkommen sind
völkerrechtliche Verträge, mit denen sich ein
Drittstaat an eine Staatengemeinschaft bindet,
ohne dass dieser Staat Vollmitglied der
Gemeinschaft wird. So werden derartige
Akommen zwischen der
Europäischen Union und Drittstaaten (z. B.
Türkei, Georgien u. a.) abgeschlossen. Ein
solches Abkommen hat zur Folge, dass die meisten
Produkte dieser Drittstaaten auf dem
Europäischen Binnenmarkt angeboten werden
können, ohne dass dadurch Einfluss auf die
Politikgestaltung der EU genommen werden kann.
Die über Assoziierungsabkommen an die EU
gebundene Staaten werden somit wie angehende
Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft
behandelt.
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