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Aufwand,
außerordentlicher |
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Als außerordentlicher Aufwand
werden jene Positionen des
neutralen Aufwandes
bezeichnet, die zwar betriebsbedingt sind, jedoch
wegen ihres unregelmäßigen (schwankenden) Anfalls
oder wegen ihres großen Umfangs oder wegen ihrer
besonderen Art nicht zu den 'normalen' Aufwendungen
und damit auch nicht zu den kalkulierbaren Kosten
gehören.
Beispiele: Aufwendungen für die Instandsetzung von
Betriebseinrichtungen, Maschinen und Anlagen, die
infolge eines Feuers oder einer Havarie zerstört
oder stark beschädigt wurden, hohe Kursverluste bei
Wertpapieren, Verkauf von Vermögensgegenständen weit
unter dem Buchwert und dgl. mehr.
Die
außerordentlichen Aufwendungen sind in der
Erfolgsrechnung den außerordentlichen Erträgen
gegenüberzustellen. Der Saldo aus diesen beiden
Größen ist das außerordentliche Ergebnis.
Siehe auch:
Aufwand, GuV-Rechnung.
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