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Betriebsfremde Aufwendungen sind
jene Aufwendungen, die sachlich nichts mit dem
Betriebsprozess - als dem Krenprozess von
Unternehmen entsprechend ihrem Unternehmenszweck -
zu tun haben.
Betriebsfremde Aufwendungen
können in die GuV-Rechnung - falls ein Sachbezug zur
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit besteht - als
"sonstiger betrieblicher Aufwand" (Beispiel:
Reparaturen für betrieblich nicht genutzte Gebäude)
oder aber als "außerordentlicher Aufwand" (Beispiel:
Spende) eingerechnet werden.
Siehe auch:
Aufwand, GuV-Rechnung,
Abgrenzung-sachliche.
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