Aufwand, betriebsfremder Weiter Zurück Schließen

Betriebsfremde Aufwendungen sind jene Aufwendungen, die sachlich nichts mit dem Betriebsprozess - als dem Krenprozess von Unternehmen entsprechend ihrem Unternehmenszweck - zu tun haben.

Betriebsfremde Aufwendungen können in die GuV-Rechnung - falls ein Sachbezug zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit besteht - als "sonstiger betrieblicher Aufwand" (Beispiel: Reparaturen für betrieblich nicht genutzte Gebäude) oder aber als "außerordentlicher Aufwand" (Beispiel: Spende) eingerechnet werden.

Siehe auch: Aufwand, GuV-Rechnung, Abgrenzung-sachliche.