|
|
|
|
Unter Aufwand ist der Geldausdruck
des periodenbezogenen, erfolgswirksamen
Werteverzehrs im gesamten (güterwirtschaftlichen)
Unternehmensprozess zu verstehen. Er wird in der
Buchführung nach Aufwandsarten
erfasst und am Ende des Geschäftsjahres in der
Erfolgsrechnung ausgewiesen.
Der Aufwand
gliedert sich in einen Zweckaufwand und in
einen neutralen Aufwand (siehe
Grafik)
Der
Zweckaufwand
ist jener
periodenbezogene Werteverzehr, der für die
Erstellung und Verwertung der betrieblichen
Leistung entsprechend dem Betriebszweck
entstanden ist. Er entspricht in der
Kostenrechnung
den Grundkosten.
Neutrale
Aufwendungen haben demgegenüber keine
Entsprechungen in der Kostenrechnung. Es handelt
sich hierbei um betriebsfremde, außerordentliche
oder periodenfremde Aufwendungen. Betriebsfremde
Aufwendungen sind zum Beispiel Spenden,
außerordentliche Aufwendungen ergeben sich zum
Beispiel infolge einer Havarie im Prozess der
Leistungserstellung, periodenfremde Aufwendungen
entstehen beispielsweise aufgrund von Nachzahlungen
zu Betriebssteuern oder bei Überschreiten der Werte
für Rückstellungen aus Vorperioden.
Die Höhe
von Aufwendungen wird maßgeblich durch die Menge
des Werteeinsatzes bzw. Werteverzehrs (z. B. Menge
des Materialverbrauchs, Zeitaufwand in der
Leistungserstellung) sowie durch die diesbezüglichen
Preise (z. B. Materialpreise, Höhe der
Tariflöhne) bestimmt. Eine Senkung der Aufwandsmenge
muss somit nicht zwangsläufig zu einer
Aufwandsenkung führen, da dieser Effekt durch
Preissteigerungen kompensiert werden kann (siehe z,
B. Senkung des Energieverbrauchs bei steigenden
Energiepreisen).
Die Kategorie Aufwand
bezieht sich auf den güterwirtschaftlichen
Werteverzehr im Unternehmensprozess, während die
Begriffe Auszahlungen und
Ausgaben
finanzwirtschaftliche Sachverhalte in diesem
Prozess reflektieren.
|
|
|