Aufwand Weiter Zurück Schließen

Unter Aufwand ist der Geldausdruck des periodenbezogenen, erfolgswirksamen Werteverzehrs im gesamten (güterwirtschaftlichen) Unternehmensprozess zu verstehen.
Er wird in der Buchführung nach Aufwandsarten erfasst und am Ende des Geschäftsjahres in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.

Der Aufwand gliedert sich in einen Zweckaufwand und in einen neutralen Aufwand (siehe Grafik)

 

Der Zweckaufwand ist jener periodenbezogene Werteverzehr, der für die Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistung entsprechend dem Betriebszweck entstanden ist. Er entspricht in der Kostenrechnung den Grundkosten.
Neutrale Aufwendungen haben demgegenüber keine Entsprechungen in der Kostenrechnung. Es handelt sich hierbei um betriebsfremde, außerordentliche oder periodenfremde Aufwendungen.
Betriebsfremde Aufwendungen sind zum Beispiel Spenden, außerordentliche Aufwendungen ergeben sich zum Beispiel infolge einer Havarie im Prozess der Leistungserstellung, periodenfremde Aufwendungen entstehen beispielsweise aufgrund von Nachzahlungen zu Betriebssteuern oder bei Überschreiten der Werte für Rückstellungen aus Vorperioden.

Die Höhe von Aufwendungen wird maßgeblich durch die Menge des Werteeinsatzes bzw. Werteverzehrs (z. B. Menge des Materialverbrauchs, Zeitaufwand in der Leistungserstellung) sowie durch die diesbezüglichen Preise (z. B. Materialpreise, Höhe der Tariflöhne) bestimmt. Eine Senkung der Aufwandsmenge muss somit nicht zwangsläufig zu einer Aufwandsenkung führen, da dieser Effekt durch Preissteigerungen kompensiert werden kann (siehe z, B. Senkung des Energieverbrauchs bei steigenden Energiepreisen).

Die Kategorie Aufwand bezieht sich auf den güterwirtschaftlichen Werteverzehr im Unternehmensprozess, während die Begriffe Auszahlungen und Ausgaben finanzwirtschaftliche Sachverhalte in diesem Prozess reflektieren.