Aufwand, neutraler Weiter Zurück Schließen

Neutraler Aufwand ist jener Werteverzehr im Unternehmensprozess, der aus Gründen der betriebswirtschaftlich notwendigen Abgrenzung zwischen Aufwand und Kosten dem Bereich sog. 'Nicht-Kosten' zugeordnet wird.

Zu den neutralen Aufwendungen werden gerechnet:

Ursächlich betriebsfremde Aufwendungen, die sachlich nichts mit dem Betriebsprozess zu tun haben.

Außerordentliche Aufwendungen, die zwar betriebsbedingt sind, jedoch wegen ihres unregelmäßigen (schwankenden) Anfalls oder wegen ihres großen Umfangs oder wegen ihrer besonderen Art nicht zu den 'normalen' Aufwendungen und damit auch nicht zu den kalkulierbaren Kosten gehören.

Periodenfremde Aufwendungen als Aufwendungen, die in früheren Perioden verursacht wurden, jetzt aber zur Verrechnung anstehen, ohne dass eine entsprechende Passivierung vorgenommen wurde.

Zu den neutralen Aufwendungen gehören ferner jene Aufwendungen, die zwar aus der Verwirklichung des Betriebszwecks entstehen, aber neutral behandelt werden. Dies sind tatsächliche Aufwendungen für Fremdkapitalzinsen, für bilanzielle Abschreibungen, für tatsächliche Wagnisse u. a., soweit sie die hierfür kalkulatorisch ermittelten Beträge übersteigen.

Siehe auch: GuV-Rechnung, Abgrenzung-sachliche.