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Neutraler Aufwand ist jener
Werteverzehr im Unternehmensprozess, der aus Gründen
der betriebswirtschaftlich notwendigen Abgrenzung
zwischen
Aufwand und Kosten dem Bereich sog.
'Nicht-Kosten' zugeordnet wird.
Zu den
neutralen Aufwendungen werden gerechnet:
Ursächlich
betriebsfremde Aufwendungen, die sachlich nichts
mit dem Betriebsprozess zu tun haben.
Außerordentliche Aufwendungen, die zwar
betriebsbedingt sind, jedoch wegen ihres
unregelmäßigen (schwankenden) Anfalls oder wegen
ihres großen Umfangs oder wegen ihrer besonderen Art
nicht zu den 'normalen' Aufwendungen und damit auch
nicht zu den kalkulierbaren Kosten gehören.
Periodenfremde Aufwendungen als Aufwendungen, die in
früheren Perioden verursacht wurden, jetzt aber zur
Verrechnung anstehen, ohne dass eine entsprechende
Passivierung vorgenommen wurde.
Zu den
neutralen Aufwendungen gehören ferner jene
Aufwendungen, die zwar aus der Verwirklichung des
Betriebszwecks entstehen, aber neutral behandelt
werden. Dies sind tatsächliche Aufwendungen für
Fremdkapitalzinsen, für bilanzielle Abschreibungen,
für tatsächliche Wagnisse u. a., soweit sie die
hierfür kalkulatorisch ermittelten Beträge
übersteigen.
Siehe auch: GuV-Rechnung,
Abgrenzung-sachliche.
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