Kostenrechnung Weiter Zurück Schließen

Die Kostenrechnung (KLR) ist ein Instrument zur Erfassung, Zurechnung sowie zur Kontrolle und Analyse der im Betriebsprozess eines Unternehmers verursachten Kosten.

Die Erfassung und Zurechnung der Kosten erfolgt dabei

nach Art der verursachten Kosten als Kostenartenrechnung,
nach dem Ort der Entstehung der Kosten als Kostenstellenrechnung und
nach dem Zweck der Verursachung der Kosten als Kostenträgerrechnung.


Ausgangspunkt der Kostenrechnung ist die Erfassung und Gruppierung der Kosten nach Kostenarten. Dies erfolgt in der Kostenartenrechnung, und zwar stets bezogen auf eine Abrechnungsperiode, die in der Regel einen Monat umfasst.

Die hierfür benötigten Daten entstammen entweder der Buchführung oder vorgelagerten Rechnungen (wie Materialrechnung, Lohn- und Gehaltsrechnung, Anlagenrechnung u. a.). Sie werden dann über eine Abgrenzungsrechnung in die Kostenrechnung überführt.

Aufgabe der Kostenstellenrechnung ist es, die erfassten Kosten - nach Kostenarten dem Ort ihrer Entstehung zuzurechnen.
Als Kostenstellen werden dabei jene Verantwortungsbereiche betrachtet, die zugleich Organisationseinheiten im Sinne von Leistungsstellen darstellen.

Die dritte Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung ist die Kostenträgerrechnung. Sie wird in zwei Formen durchgeführt, und zwar

a) als Kostenträgerzeitrechnung (= kurzfristige Erfolgsrechnung) und
b) als Kostenträgerstückrechnung (= Kalkulation).

Weitere Einzelheiten:

Kostenrechnung.pdf