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Die Kostenrechnung (KLR)
ist ein Instrument zur Erfassung, Zurechnung sowie zur Kontrolle
und Analyse der im Betriebsprozess eines Unternehmers verursachten
Kosten.
Die Erfassung und Zurechnung der Kosten erfolgt
dabei
nach Art
der verursachten Kosten |
als
Kostenartenrechnung, |
nach dem
Ort der Entstehung der Kosten |
als
Kostenstellenrechnung und |
nach dem
Zweck der Verursachung der Kosten |
als
Kostenträgerrechnung. |
Ausgangspunkt der Kostenrechnung ist die Erfassung und
Gruppierung der Kosten nach
Kostenarten. Dies
erfolgt in der
Kostenartenrechnung, und zwar stets bezogen auf eine
Abrechnungsperiode, die in der Regel einen Monat umfasst.
Die hierfür benötigten Daten entstammen entweder der
Buchführung
oder vorgelagerten Rechnungen (wie Materialrechnung, Lohn- und
Gehaltsrechnung, Anlagenrechnung u. a.). Sie werden dann über eine
Abgrenzungsrechnung in die Kostenrechnung
überführt.
Aufgabe der
Kostenstellenrechnung ist es, die erfassten
Kosten - nach Kostenarten dem Ort
ihrer Entstehung zuzurechnen. Als
Kostenstellen werden dabei jene
Verantwortungsbereiche betrachtet, die zugleich
Organisationseinheiten im Sinne von
Leistungsstellen darstellen.
Die dritte
Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung ist die
Kostenträgerrechnung. Sie wird
in zwei Formen durchgeführt, und zwar
a) als
Kostenträgerzeitrechnung (= kurzfristige
Erfolgsrechnung) und b) als
Kostenträgerstückrechnung (=
Kalkulation).
Weitere
Einzelheiten:
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