Ausfuhr Weiter Zurück Schließen

Unter Ausfuhr ist - im Unterschied zur Versendung - das grenzüberschreitende Verbringen von Waren nach einem Zielland außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union (EU) zu verstehen.

Die Ausfuhr unterliegt der staatlichen Ausfuhrkontrolle, die in der Regel vom Zollamt vorgenommen wird. Im Allgemeinen bedarf das Ausfuhrgeschäft keiner staatlichen Genehmigung, das heißt, jedes Unternehmen kann freizügig Ausfuhrkontakte und -geschäfte mit ausländischen Kunden abschließen.

In bestimmten Fällen ist jedoch vor Abschluss des Ausfuhrkontrakts eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Dies betrifft zum Beispiel die Lieferung von Grundnahrungsmitteln, von Rüstungsgütern und dgl.

Ausfuhrlieferungen sind nach § 4 UStG umsatzsteuerfrei. Dennoch kann das Unternehmen den betreffenden Vorsteuerabzug geltend machen.
Das mit der Ausfuhr verbundene wirtschaftliche Risiko kann vom Staat über Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften ganz oder teilweise übernommen werden.

Siehe auch: Export, Einfuhr, Import