Ausfallrisiko Weiter Zurück Schließen

Unter Ausfallrisiko versteht man im betriebswirtschaftlichen Kontext die Gefahr, dass ein Schuldner die gegenüber dem Gläubiger bestehende Zahlungsverpflichtung, z. B. das Entgelt für eine gelieferte Ware, nicht oder nicht in vollem Umfang realisieren kann.
Im Rahmen von Kreditgeschäften gehört das Ausfallrisiko zu den Kreditrisiken. Dabei wird versucht, das Ausmaß dieses Risikos im Rahmen von Ratings genauer zu bestimmen und im Sinne von Wahrscheinlichkeiten (in Prozent) zu bewerten.

Siehe: Kreditwürdigkeitsprüfung.