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Unter Ausfallrisiko versteht man im
betriebswirtschaftlichen Kontext die Gefahr, dass
ein Schuldner die gegenüber dem
Gläubiger bestehende
Zahlungsverpflichtung, z. B. das Entgelt für eine
gelieferte Ware, nicht oder nicht in vollem Umfang
realisieren kann. Im Rahmen von Kreditgeschäften
gehört das Ausfallrisiko zu den Kreditrisiken. Dabei
wird versucht, das Ausmaß dieses Risikos im Rahmen
von Ratings genauer zu bestimmen und im Sinne von
Wahrscheinlichkeiten (in Prozent) zu bewerten.
Siehe:
Kreditwürdigkeitsprüfung. |
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