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Der Import
umfasst - im Gegensatz zum
Export - die Einfuhr von Wirtschaftsgütern
aus dem Ausland. Importe unterliegen den nationalen
Zollbestimmungen. Diese regeln, ob Importe
bestimmter Güter frei, beschränkt oder gar verboten
sind.
Internationale
Handelsabkommen wie das
GATT
haben zum Ziel, die Handelsbeschränkungen bei Import
und Export unter den Ländern abzubauen.
Als direkter
Import gilt jene Einfuhr, bei der sich der
inländische Abnehmer/Verwender das gewünschte Gut
direkt aus dem Ausland (vom ausländischen Hersteller
oder Exporteur) beschafft. Zu diesem Zweck
unterhalten große Industrie- und Handelsunternehmen
im betreffenden Land eigene Einkaufsniederlassungen.
Beim indirekten
Import werden die betreffenden Wirtschaftsgüter
bei einem inländischen Importeur erworben, der
seinerseits die Ware von ausländischen Herstellern
oder Exporteuren bezieht.
Siehe auch:
Terms of Trade,
Wechselkurs.
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