| Unter Export 
							ist die Ausfuhr/Lieferung von Wirtschaftsgütern 
							an ausländische Abnehmer zu verstehen. Durch Exporte 
							wird die internationale 
							Arbeitsteilung vertieft und Arbeitsplätze im 
							Inland gesichert.  Erlöse aus Exporten 
							sind die unabdingbare Voraussetzung für das Tätigen 
							von Importen, 
							insbesondere an jenen Gütern, die in der nationalen 
							Volkswirtschaft nicht oder nur unter ungünstigeren 
							Bedingungen erstellt werden können. Man spricht vom 
							direkten Export, wenn der inländische 
							Hersteller/Verkäufer unmittelbar an ausländische 
							Importeure Abnehmer liefert, zum Beispiel über 
							Handelsvertreter im Ausland, über 
							Verkaufsniederlassungen oder auch - in Form von 
							Endfertigungen - über Fabrikniederlassungen. Ein indirekter 
							Export liegt vor, wenn das betreffende 
							Wirtschaftsgut an einen Exporthändler verkauft wird. 
							Dies betrifft vor allem die sog. Überseegeschäfte. Ein 
							Gemeinschaftsexport liegt dann vor, wenn 
							sich mehrere, meist kleinere und mittlere 
							Unternehmen zu einer Exportorganisation 
							zusammenfinden und Exporte gemeinschaftlich tätigen. Exporte werden 
							steuerlich begünstigt. So sind 
							Ausfuhrlieferungen nach § 4
							
							UStG. umsatzsteuerfrei. Dennoch kann der 
							Exporteur den Vorsteuerabzug tätigen. Darüber 
							hinaus übernimmt der Staat Versicherungen von 
							Ausfuhrrisiken. |