Export Weiter Zurück Schließen

Unter Export ist die Ausfuhr/Lieferung von Wirtschaftsgütern an ausländische Abnehmer zu verstehen. Durch Exporte wird die internationale Arbeitsteilung vertieft und Arbeitsplätze im Inland gesichert.

Erlöse aus Exporten sind die unabdingbare Voraussetzung für das Tätigen von Importen, insbesondere an jenen Gütern, die in der nationalen Volkswirtschaft nicht oder nur unter ungünstigeren Bedingungen erstellt werden können.

Man spricht vom direkten Export, wenn der inländische Hersteller/Verkäufer unmittelbar an ausländische Importeure Abnehmer liefert, zum Beispiel über Handelsvertreter im Ausland, über Verkaufsniederlassungen oder auch - in Form von Endfertigungen - über Fabrikniederlassungen.

Ein indirekter Export liegt vor, wenn das betreffende Wirtschaftsgut an einen Exporthändler verkauft wird. Dies betrifft vor allem die sog. Überseegeschäfte.

Ein Gemeinschaftsexport liegt dann vor, wenn sich mehrere, meist kleinere und mittlere Unternehmen zu einer Exportorganisation zusammenfinden und Exporte gemeinschaftlich tätigen.

Exporte werden steuerlich begünstigt. So sind Ausfuhrlieferungen nach § 4 UStG. umsatzsteuerfrei. Dennoch kann der Exporteur den Vorsteuerabzug tätigen. Darüber hinaus übernimmt der Staat Versicherungen von Ausfuhrrisiken.