Unter Export
ist die Ausfuhr/Lieferung von Wirtschaftsgütern
an ausländische Abnehmer zu verstehen. Durch Exporte
wird die internationale
Arbeitsteilung vertieft und Arbeitsplätze im
Inland gesichert.
Erlöse aus Exporten
sind die unabdingbare Voraussetzung für das Tätigen
von Importen,
insbesondere an jenen Gütern, die in der nationalen
Volkswirtschaft nicht oder nur unter ungünstigeren
Bedingungen erstellt werden können.
Man spricht vom
direkten Export, wenn der inländische
Hersteller/Verkäufer unmittelbar an ausländische
Importeure Abnehmer liefert, zum Beispiel über
Handelsvertreter im Ausland, über
Verkaufsniederlassungen oder auch - in Form von
Endfertigungen - über Fabrikniederlassungen.
Ein indirekter
Export liegt vor, wenn das betreffende
Wirtschaftsgut an einen Exporthändler verkauft wird.
Dies betrifft vor allem die sog. Überseegeschäfte.
Ein
Gemeinschaftsexport liegt dann vor, wenn
sich mehrere, meist kleinere und mittlere
Unternehmen zu einer Exportorganisation
zusammenfinden und Exporte gemeinschaftlich tätigen.
Exporte werden
steuerlich begünstigt. So sind
Ausfuhrlieferungen nach § 4
UStG. umsatzsteuerfrei. Dennoch kann der
Exporteur den Vorsteuerabzug tätigen. Darüber
hinaus übernimmt der Staat Versicherungen von
Ausfuhrrisiken.
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