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Auswahlverfahren sind Bestandteil
der externen
Personalbeschaffung. Vom Inhalt her
geht es darum, aus der Vielzahl der eingegangenen
Bewerbungen jene herauszufinden, auf die sich die
nachfolgende Entscheidungsfindung konkret
konzentrieren kann.
Das Auswahlverfahren
beginnt in der Regel mit der Sichtung der
Bewerbungsunterlagen. Dabei wird so vorgegangen,
dass zunächst jene Bewerbungen aussortiert werden,
die nicht den festgelegten Kriterien (nach Inhalt,
Form, Biografie u. a.) entsprechen
(Negativ-Verfahren). Im Abschluss daran erfolgt
eine tiefergehende Analyse und Bewertung der
verbliebenen Bewerbungen, um jene Bewerber zu
ermitteln, die zu einem Vorstellungsgespräch
einzuladen sind.
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