Auswahlverfahren Weiter Zurück Schließen

Auswahlverfahren sind Bestandteil der externen Personalbeschaffung. Vom Inhalt her geht es darum, aus der Vielzahl der eingegangenen Bewerbungen jene herauszufinden, auf die sich die nachfolgende Entscheidungsfindung konkret konzentrieren kann.

Das Auswahlverfahren beginnt in der Regel mit der Sichtung der Bewerbungsunterlagen. Dabei wird so vorgegangen, dass zunächst jene Bewerbungen aussortiert werden, die nicht den festgelegten Kriterien (nach Inhalt, Form, Biografie u. a.) entsprechen (Negativ-Verfahren).
Im Abschluss daran erfolgt eine tiefergehende Analyse und Bewertung der verbliebenen Bewerbungen, um jene Bewerber zu ermitteln, die zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sind.