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Unter Bewerbung ist (im hier
betrachteten Zusammenhang) ein
Angebot
eines Arbeitssuchenden (= Bewerber) an einen
Arbeitgeber in der Wirtschaft oder im
öffentlichen Dienst mit dem Ziel zu verstehen, ein
Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnisses zu begründen.
Es
geht hier um Bewerbungen um einen Arbeitsplatz,
einen Praktikumsplatz oder
auch um eine Bewerbung als freier
Mitarbeiter. Bewerbungen beziehen sich in der
Regel auf konkrete
Stellenanzeigen bzw.
Stellenausschreibungen. Sie können aber auch als
eine so genannte Initiativbewerbung gestaltet
werden. Daneben gibt es die Variante der
Kurzbewerbung.
Eine schriftliche Bewerbung
enthält üblicherweise folgende Teile:
- Bewerbungsanschreiben,
- Bewerberfoto,
- Lebenslauf,
- Personalfragebogen,
- Abschriften (Kopien) von Schulzeugnissen,
Arbeitszeugnissen,
- Referenzen,
- ggf. Arbeitsproben.
Bewerbungen gehen beim Unternehmen in der Regel
per Post ein. Bei dieser
Vorgehensweise sollte die Bewerbung an die
Personalabteilung oder an die in einer
Stellenanzeige angegebene Stelle adressiert sein, um
"Irrläufer" zu vermeiden.
Neuerdings ist es allerdings schon üblich,
Bewerbungen über Internet-Dienste
(E-Mail u. a.) abzusenden. Bei einer
E-Mail-Bewerbung können die Unterlagen als
Datei-Anhang übermittelt werden. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, das vom
Unternehmen auf dessen Web-Präsenz
vorbereitete strukturierte Formular
abzurufen und auszufüllen. Nicht sehr effizient
ist es, eine eigene Bewerber-Homepage
einzurichten, denn dann muss erst ein Unternehmen
von dessen Existenz Kenntnis erhalten. Deshalb ist
in diesem Falle eine vorherige E-Mail-Kurzbewerbung
zum empfehlen.
Ein Bewerber will mit seiner Bewerbung den
Arbeitgeber überzeugen, dass er sich für eine
bestimmte Arbeitsaufgabe eignet, daher gilt die
Bewerbung bereits als die erste Arbeitsprobe.
Link:
Bewerbung. |
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