Auszubildende Weiter Zurück Schließen

Als Auszubildende (kurz "Azubi", früher "Lehrling") werden jene Personen bezeichnet, die sich in der betrieblichen Berufsausbildung befinden. Sie sind Arbeitnehmer im Sinne des § 1 BetrVG.

Siehe auch: Ausbildung, Ausbildereignungsprüfung.