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Unter Automatisierung ist die
Übernahme von Ausführungs- wie von Steuerprozessen
durch künstliche, vom Menschen geschaffene
technische Systeme (= Automaten) zu verstehen (vgl.
auch DIN 19233).
Der Anteil
an Funktionen, die - in Relation zu der
Gesamtfunktion eines Produktions- oder
Informationsverarbeitungssystems - automatisiert
sind, bestimmt den Automatisierungsgrad im
betreffenden System. Danach kann zwischen den Stufen
- Teilautomatisierung (z. B. Stanzautomat),
- Vollautomatisierung (z. B. automatisierte
Fertigungszelle) und
- Systemautomatisierung (automatisiertes
Produktionssystem = Computer Integrated
Manufacturing - CIM)
unterschieden werden.
Durch die Automatisierung von Produktions-,
Informations- und Steuerprozessen kann die
Produktivität, die
Flexibilität
und die
Wirtschaftlichkeit der betreffenden Prozesse sowie
die Qualität
der Prozessergebnisse (Produkte)
gesteigert werden. Die Prozess- und
Produktautomatisierung ist mit hohen Vorleistungen
an einmaligem Aufwand verbunden. Dieser Aufwand -
und die damit verursachten Fixkosten - ‚rechnen'
sich in der Regel nur, wenn eine entsprechende
Ausnutzung bzw. Auslastung des automatisierten
Systems und damit eine entsprechend hohe
Ausbringung
gewährleistet werden kann.
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