Bank Weiter Zurück Schließen

Eine Bank ist ein Dienstleistungsunternehmen, das als Kreditinstitut mit staatlicher Genehmigung mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Bankgeschäfte betreibt und hierfür einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt. In Deutschland unter liegen die Banken den Bestimmungen im Kreditwesengesetz.

Bankgeschäfte sind vor allem
  • das Einlagengeschäft (Annahme fremder Gelder als Einlagen, ohne Rücksicht darauf, ob hierfür Zinsen vergütet werden oder nicht),
  • das Kreditgeschäft (Gewährung von Gelddarlehen und von Akzeptkrediten),
  • das Diskontgeschäft (Ankauf von Wechseln und Schecks),
  • das Effektengeschäft (Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere),
  • das Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren),
  • das Investmentgeschäft (Gründung und Führung von Kapitalanlagegesellschaften, die - nach dem Prinzip der Risikomischung - im eigenen Namen und für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger in Wertpapieren und in Grundstücken anlegen),
  • das Darlehenserwerbsgeschäft (Erwerb von Darlehensforderungen vor Fälligkeit),
  • das Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere),
  • das Girogeschäft (Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs).
Banken sollen - ihrem eigentlichen Auftrag gemäß - im Wirtschaftsgeschehen eine ganz entscheidende Rolle spielen:
Sie sollen die Unternehmen, die privaten und die öffentlichen Haushalte mit Geld versorgen, den bargeldlosen Zahlungsverkehr durchführen, Möglichkeiten der Kapitalanlage anbieten und durch ihre Tätigkeit das gesamtwirtschaftliche Geldvolumen (Geldschöpfung) beeinflussen.

Seit der Banken-. und Finanzkrise (2007/2008) ist das Vertrauen in das Bankensystem infolge verschiedener riskanter und undurchsichtiger Geschäfte leider schwer beschädigt.
In Deutschland wurde deshalb im Oktober 2008 der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gegründet, der staatliche Garantien (bei Liquiditätsengpässen), Eigenkapitalstärkungen oder Risikoübernahmen] anbietet.
Dazu gehört auch die Gründung von „Bad Banks“, also Zweckgesellschaften, in die hochriskante (sog. „toxische“) Kredite/Wertpapiere eingebracht werden.

Für die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsverkehrs der Banken trägt in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als rechtsfähige Bundesanstalt die entscheidende Verantwortung (Link: www.bafin.de).

Siehe auch: SEPA (Single Euro Payments Area), das europaweite einheitlichen Zahlungsraums für Transaktionen in Euro (Link: Bundesbank).