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Eine Bank ist ein
Dienstleistungsunternehmen, das als Kreditinstitut
mit staatlicher Genehmigung mindestens eines der
nachfolgend aufgeführten Bankgeschäfte betreibt und
hierfür einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb führt. In Deutschland unter liegen
die Banken den Bestimmungen im Kreditwesengesetz.
Bankgeschäfte
sind vor allem
- das Einlagengeschäft (Annahme
fremder Gelder als Einlagen, ohne Rücksicht darauf,
ob hierfür Zinsen vergütet werden oder nicht),
- das
Kreditgeschäft (Gewährung von Gelddarlehen und
von Akzeptkrediten),
- das Diskontgeschäft (Ankauf
von Wechseln und Schecks),
- das Effektengeschäft
(Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für
andere),
- das Depotgeschäft (Verwahrung und
Verwaltung von Wertpapieren),
- das
Investmentgeschäft (Gründung und Führung von
Kapitalanlagegesellschaften, die - nach dem Prinzip
der Risikomischung - im eigenen Namen und für
gemeinschaftliche Rechnung der Einleger in
Wertpapieren und in Grundstücken anlegen),
- das
Darlehenserwerbsgeschäft (Erwerb von
Darlehensforderungen vor Fälligkeit),
- das
Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen Gewährleistungen für
andere),
- das Girogeschäft (Durchführung des
bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des
Abrechnungsverkehrs).
Banken sollen - ihrem eigentlichen Auftrag gemäß - im
Wirtschaftsgeschehen eine ganz entscheidende Rolle
spielen: Sie sollen die Unternehmen, die privaten und die
öffentlichen Haushalte mit Geld versorgen, den
bargeldlosen Zahlungsverkehr durchführen, Möglichkeiten der Kapitalanlage anbieten und
durch ihre Tätigkeit das
gesamtwirtschaftliche Geldvolumen (Geldschöpfung)
beeinflussen.
Seit der Banken-. und
Finanzkrise (2007/2008) ist das Vertrauen in das
Bankensystem infolge verschiedener riskanter und
undurchsichtiger Geschäfte leider schwer beschädigt.
In Deutschland wurde deshalb im Oktober 2008 der
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
(SoFFin) gegründet, der staatliche Garantien (bei
Liquiditätsengpässen), Eigenkapitalstärkungen oder
Risikoübernahmen] anbietet. Dazu gehört auch die
Gründung von „Bad Banks“, also Zweckgesellschaften,
in die hochriskante (sog. „toxische“)
Kredite/Wertpapiere eingebracht werden.
Für
die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsverkehrs der
Banken trägt in Deutschland die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) als rechtsfähige Bundesanstalt die
entscheidende Verantwortung (Link:
www.bafin.de).
Siehe auch:
SEPA (Single Euro Payments Area), das
europaweite einheitlichen Zahlungsraums für
Transaktionen in Euro (Link:
Bundesbank).
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