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Ein Bankkonto ist eine
chronologisch geführte Aufstellung aller
Zahlungsvorgänge und der daraus resultierenden
Forderungen und Verbindlichkeiten eines
Kreditinstituts aus den Geschäftsbeziehungen mit
einem Privat- bzw. einem Firmenkunden. Nach ihrer
Art unterscheidet man
- Giro- bzw.
Kontokorrentkonten (für den Zahlungsverkehr),
- Termingeldkonten (für Geldanlagen),
- Sparkonten
(für Geldanlagen) und
- Darlehenskonten (für den
Kreditverkehr)
sowie - nach der Anzahl der
Kontoinhaber -
Einzelkonten undGemeinschaftskonten.
Eine besondere Rolle
spielt das
Anderkonto, das der treuhänderischen
Verwaltung und Anlage von Vermögenswerten dient, die
dem Kontoinhaber (z. B. Rechtsanwalt, Notar,
Treuhänder) nicht gehören.
Der Einrichtung
eines Kontos geht die Vorbereitung und der Abschluss
eines Kontovertrages zwischen dem Kreditinstitut und
dem Kunden voraus. Aus dem Abschluss des
Kontovertrages entsteht eine - in der Regel - auf
Dauer angelegte Geschäftsverbindung zwischen dem
Kreditinstitut und dem Kunden. Eine wichtige
Grundlage dieses Vertrages sind die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts.
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