Bankkonto Weiter Zurück Schließen

Ein Bankkonto ist eine chronologisch geführte Aufstellung aller Zahlungsvorgänge und der daraus resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten eines Kreditinstituts aus den Geschäftsbeziehungen mit einem Privat- bzw. einem Firmenkunden.
Nach ihrer Art unterscheidet man
  • Giro- bzw. Kontokorrentkonten (für den Zahlungsverkehr),
  • Termingeldkonten (für Geldanlagen),
  • Sparkonten (für Geldanlagen) und
  • Darlehenskonten (für den Kreditverkehr)
sowie - nach der Anzahl der Kontoinhaber -

  • Einzelkonten und
  • Gemeinschaftskonten.

    Eine besondere Rolle spielt das Anderkonto, das der treuhänderischen Verwaltung und Anlage von Vermögenswerten dient, die dem Kontoinhaber (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Treuhänder) nicht gehören.

    Der Einrichtung eines Kontos geht die Vorbereitung und der Abschluss eines Kontovertrages zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden voraus. Aus dem Abschluss des Kontovertrages entsteht eine - in der Regel - auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden. Eine wichtige Grundlage dieses Vertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts.