Basiszinssatz Weiter Zurück Schließen

Unter Basiszinssatz ist der in § 247 BGB bestimmte Zinssatz (ab 01.07.2013: -0,38 % p. a.) zu verstehen.

Dieser Zinssatz wird insbesondere von Gerichten zur Ermittlung von Verzugszinsen und dgl. verwendet.
Der Basiszinssatz wird laufend zum 01.01. und zum 01.07. eines jeden Jahres durch die Bundesbank aktualisiert und im Bundesanzeiger publiziert.

Link: www.basiszinsatz.de