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Unter Basiszinssatz ist der in § 247 BGB bestimmte
Zinssatz (ab 01.07.2013: -0,38 % p. a.) zu verstehen.
Dieser Zinssatz wird insbesondere von Gerichten zur
Ermittlung von Verzugszinsen und dgl. verwendet.
Der Basiszinssatz wird laufend zum 01.01. und zum
01.07. eines jeden Jahres durch die Bundesbank
aktualisiert und im Bundesanzeiger publiziert.
Link:
www.basiszinsatz.de
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