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Gegenstand der Baubetriebslehre -
als einer branchenbezogenen speziellen
Betriebswirtschaftslehre - sind die
technisch-wirtschaftlichen Seiten der
Leistungserstellung und Leistungsverwertung der
Unternehmen und Betriebe in der Bauwirtschaft sowie
des Managements dieser Prozesse.
Die
Baubetriebslehre stellt sich dabei die Aufgabe, die
technisch-wirtschaftlichen Zusammenhänge bei der
Planung, Projektierung und Realisierung von
Bauwerken sowie der Organisation und Führung von
Bauunternehmen zu erfassen, zu systematisieren und
so zu erklären und zu beschreiben, dass daraus
allgemeingültige Handlungsempfehlungen für das Fach-
und Führungspersonal der Bauunternehmen ableitbar
sind.
Besonderes Gewicht für die
Geschäftstätigkeit der Bauunternehmen und damit für
die Baubetriebslehre haben die juristischen
Normenregelungen der Baugesetzgebung (Baurecht und
Bauvertragsrecht) sowie die bautypischen Probleme
der Planung, Steuerung, Überwachung, Kontrolle und
nutzungsgerechte Übergabe von Investitionsobjekten
als Projekte im Sinne des
Projektmanagements.
Link:
Baubetriebslehre. |
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