Baubetriebslehre Weiter Zurück Schließen

Gegenstand der Baubetriebslehre - als einer branchenbezogenen speziellen Betriebswirtschaftslehre - sind die technisch-wirtschaftlichen Seiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Unternehmen und Betriebe in der Bauwirtschaft sowie des Managements dieser Prozesse.

Die Baubetriebslehre stellt sich dabei die Aufgabe, die technisch-wirtschaftlichen Zusammenhänge bei der Planung, Projektierung und Realisierung von Bauwerken sowie der Organisation und Führung von Bauunternehmen zu erfassen, zu systematisieren und so zu erklären und zu beschreiben, dass daraus allgemeingültige Handlungsempfehlungen für das Fach- und Führungspersonal der Bauunternehmen ableitbar sind.

Besonderes Gewicht für die Geschäftstätigkeit der Bauunternehmen und damit für die Baubetriebslehre haben die juristischen Normenregelungen der Baugesetzgebung (Baurecht und Bauvertragsrecht) sowie die bautypischen Probleme der Planung, Steuerung, Überwachung, Kontrolle und nutzungsgerechte Übergabe von Investitionsobjekten als Projekte im Sinne des Projektmanagements.

Link: Baubetriebslehre.