Belege Weiter Zurück Schließen



Belege sind schriftliche Unterlagen und Aufzeichnungen zu Geschäftsvorfällen. Sie bilden die Grundlage für die Überprüfung der Richtigkeit einer Buchung.


Belege sollen bzw. müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Belegdatum Belegnummer Belegaussteller, Belegempfänger Angaben zum Geschäftsvorfall Beträge Angaben zur Umsatzsteuer
         
Je nach der Herkunft der Belege kann man zwischen Fremd- und Eigenbelegen unterscheiden:
Fremdbelege Eigenbelege
Eingangsrechnungen von Lieferern u. a. Durchschriften von Ausgangsrechnungen an Kunden
Quittungen Quittungsdurchschriften
Bankbelege (Kontoauszüge u. a.) Lohn- und Gehaltslisten
Postbelege (Quittungen über Versand u. a.) Belege über Materialentnahmen
Begleitbriefe zu erhaltenen Schecks u. a. Durchschriften für Gutschriftenanzeigen für Warenrücksendung und Preisnachlass
Gutschriftenanzeigen von Lieferern für Warenrücksendung und Preisnachlass Belege über Entnahmen
Als Belege gelten ferner Anweisungen für Stornobuchungen, Umbuchungen und Abschlussbuchungen.

Schließlich können Not- oder Ersatzbelege in Erscheinung treten. Sie sind dann auszustellen, wenn ein Originalbeleg abhanden gekommen ist oder wenn ein Fremdbeleg nicht beschafft werden konnte (zum Beispiel über eine dienstliche Taxifahrt).

Nach der Anzahl der auf dem Beleg enthaltenen Posten unterscheidet man Einzelbelege und Sammelbelege.

Sofern es sich bei Belegen um Eingangs- bzw. Ausgangsrechnungen handelt, sind die umsatzsteuerlichen Vorschriften zur Führung eines
  • Rechnungs-Eingangsbuchs sowie eines
  • Rechnungs-Ausgangsbuchs
zu beachten (siehe § 14 f. UStG).