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Belege sind schriftliche Unterlagen
und Aufzeichnungen zu
Geschäftsvorfällen. Sie bilden
die Grundlage für die Überprüfung der Richtigkeit
einer Buchung.
Belege sollen bzw. müssen
mindestens folgende Angaben enthalten:
Belegdatum |
Belegnummer |
Belegaussteller, Belegempfänger |
Angaben zum Geschäftsvorfall |
Beträge |
Angaben zur Umsatzsteuer |
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Je nach
der Herkunft der Belege kann man zwischen
Fremd- und Eigenbelegen
unterscheiden:
Fremdbelege |
Eigenbelege |
Eingangsrechnungen von Lieferern u.
a. |
Durchschriften von
Ausgangsrechnungen an Kunden |
Quittungen |
Quittungsdurchschriften |
Bankbelege (Kontoauszüge u. a.)
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Lohn-
und Gehaltslisten |
Postbelege (Quittungen über Versand
u. a.) |
Belege
über Materialentnahmen |
Begleitbriefe zu erhaltenen Schecks
u. a. |
Durchschriften für
Gutschriftenanzeigen für
Warenrücksendung und Preisnachlass
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Gutschriftenanzeigen von Lieferern
für Warenrücksendung und
Preisnachlass |
Belege
über Entnahmen |
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Als Belege gelten
ferner Anweisungen für
Stornobuchungen, Umbuchungen und
Abschlussbuchungen.
Schließlich
können Not- oder Ersatzbelege
in Erscheinung treten. Sie sind dann
auszustellen, wenn ein Originalbeleg
abhanden gekommen ist oder wenn ein
Fremdbeleg nicht beschafft werden konnte
(zum Beispiel über eine dienstliche
Taxifahrt).
Nach der Anzahl der auf
dem Beleg enthaltenen Posten unterscheidet
man Einzelbelege und
Sammelbelege.
Sofern es sich bei Belegen um Eingangs- bzw.
Ausgangsrechnungen handelt, sind die
umsatzsteuerlichen Vorschriften zur
Führung eines
- Rechnungs-Eingangsbuchs sowie eines
- Rechnungs-Ausgangsbuchs
zu
beachten (siehe § 14 f.
UStG).
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