Als Buchung
bezeichnet man in der
Buchführung das Festhalten eines
Geschäftsvorfalls auf Sach- oder Personenkonten
zum Zwecke seiner sach- und zeitgerechten
Dokumentation.
Ein Geschäftsvorfall ist buchungsseitig doppelt
zu erfassen, und zwar
a) in der zeitlichen
Reihenfolge im
Journal (Grundbuch) sowie b) in ihrem
sachlichen Zusammenhang auf den betreffenden Konten
des
Hauptbuches,
und zwar jeweils mit Angabe
der diesen Geschäftsvorfall dokumentierenden Daten
(Buchungsdatum, Belegnummer, Sachverhalt,
Zahlenwerte, Konten, Gegenkonten u. a.),
entsprechend dem Grundsatz "Keine Buchung
ohne Beleg!"
Die Buchung
im Hauptbuch berührt
dabei immer mindestens zwei Konten, und zwar
- das Konto, auf
dem die SOLL-Buchung (als "Lastschrift") und
- das Gegenkonto,
auf dem die HABEN-Buchung (als "Gutschrift")
durchgeführt wird.
Bei einer einfachen
Buchung werden nur zwei Konten berührt, bei einer
zusammengesetzten Buchung werden mehrere Konten in
Anspruch genommen.
Lastschriften und
Gutschriften aus einer Buchung müssen sich mit dem
Buchungsbetrag decken.
Siehe auch:
Buchungssatz,
Buchungsregeln, Konto.
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