Buchung Weiter Zurück Schließen

Als Buchung bezeichnet man in der Buchführung das Festhalten eines Geschäftsvorfalls auf Sach- oder Personenkonten zum Zwecke seiner sach- und zeitgerechten Dokumentation.

Ein Geschäftsvorfall ist buchungsseitig doppelt zu erfassen, und zwar

  a) in der zeitlichen Reihenfolge im Journal (Grundbuch) sowie
  b) in ihrem sachlichen Zusammenhang auf den betreffenden Konten des Hauptbuches,

und zwar jeweils mit Angabe der diesen Geschäftsvorfall dokumentierenden Daten (Buchungsdatum, Belegnummer, Sachverhalt, Zahlenwerte, Konten, Gegenkonten u. a.), entsprechend dem Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg!"

Die Buchung im Hauptbuch berührt dabei immer mindestens zwei Konten, und zwar

  1. das Konto, auf dem die SOLL-Buchung (als "Lastschrift") und
  2. das Gegenkonto, auf dem die HABEN-Buchung (als "Gutschrift") durchgeführt wird.

Bei einer einfachen Buchung werden nur zwei Konten berührt, bei einer zusammengesetzten Buchung werden mehrere Konten in Anspruch genommen.

Lastschriften und Gutschriften aus einer Buchung müssen sich mit dem Buchungsbetrag decken.

Siehe auch: Buchungssatz, Buchungsregeln, Konto.