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Als Ertragsgesetz (Gesetz vom
abnehmenden Ertragszuwachs) wird jener Typ einer
sog.
Produktionsfunktion bezeichnet, der den Verlauf
des Ertragszuwachses (zum Beispiel: Ernteertrag in
der Landwirtschaft) in Abhängigkeit von einem
Leistungsfaktor (zum Beispiel: eingesetzte
Arbeitskräfte) beschreibt.
Aus der Grafik soll abgeleitet werden:
‘Übertreibt’ man die Erhöhung eines Einsatzfaktors,
dann kann der Gesamtertrag sogar absolut rückläufig
werden! Dieser Sachverhalt wird in der
Landwirtschaft als Überdüngung beschrieben.
Die landläufige Vorstellung ‘Viel hilft viel’
ist somit in der Praxis nicht immer erfolgswirksam!
Mit anderen Worten: Ein ‘Powern’ bei den
Einsatzgrößen eines Leistungsprozesses führt
keineswegs auch nur annähernd zu einem
entsprechenden Ertragszuwachs beim Output. Was
hingegen eintritt, sind Wirkungen, die mehr oder
weniger ausgeprägt dem Gesetz des abnehmenden
Ertragszuwachses folgen!
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