Ertragsgesetz Weiter Zurück Schließen

Als Ertragsgesetz (Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs) wird jener Typ einer sog. Produktionsfunktion bezeichnet, der den Verlauf des Ertragszuwachses (zum Beispiel: Ernteertrag in der Landwirtschaft) in Abhängigkeit von einem Leistungsfaktor (zum Beispiel: eingesetzte Arbeitskräfte) beschreibt.


Aus der Grafik soll abgeleitet werden:

‘Übertreibt’ man die Erhöhung eines Einsatzfaktors, dann kann der Gesamtertrag sogar absolut rückläufig werden!
Dieser Sachverhalt wird in der Landwirtschaft als Überdüngung beschrieben.

Die landläufige Vorstellung ‘Viel hilft viel’ ist somit in der Praxis nicht immer erfolgswirksam!
Mit anderen Worten: Ein ‘Powern’ bei den Einsatzgrößen eines Leistungsprozesses führt keineswegs auch nur annähernd zu einem entsprechenden Ertragszuwachs beim Output. Was hingegen eintritt, sind Wirkungen, die mehr oder weniger ausgeprägt dem Gesetz des abnehmenden Ertragszuwachses folgen!