Ertrag, periodenfremder Weiter Zurück Schließen

Als periodenfremde Erträge werden jene Erträge bezeichnet, die wirtschaftlich einer früheren Abrechnungsperiode, somit nicht dem laufenden Geschäftsjahr (als Abschlussjahr) zuzurechnen sind.

Beispiele
  - Eingang einer Einzahlung zu Forderungen aus Vorjahren, die bereits ausgebucht waren.
  - Erstattung von Steuern
  - erfolgswirksame Auflösung von Rückstellungen.

Periodenfremde Erträge sind Bestandteil des neutralen Ertrages.