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Als periodenfremde Erträge werden
jene Erträge
bezeichnet, die wirtschaftlich einer früheren
Abrechnungsperiode, somit nicht dem laufenden
Geschäftsjahr (als Abschlussjahr) zuzurechnen sind.
Beispiele - Eingang einer Einzahlung
zu Forderungen aus Vorjahren, die bereits ausgebucht
waren. - Erstattung von Steuern
- erfolgswirksame Auflösung von Rückstellungen.
Periodenfremde Erträge sind Bestandteil des
neutralen Ertrages. |
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