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Als Ertragswert wird jener Wert
bezeichnet, der sich als
Barwert
der an die Eigentümer eines Investitionsobjektes
fließenden Ausschüttungen errechnet. Diese
Ausschüttungen sind monetärer Ausdruck der
geschätzten Zukunftserfolge aus der Nutzung des
Investitionsobjektes.
Der so ermittelte
Ertragswert stellt eine Preisgrenze dar, deren
Überschreitung finanzielle Nachteile für den Käufer
eines Unternehmens/Unternehmensteiles und deren
Unterschreitung finanzielle Nachteile für den
Verkäufer eines Unternehmens/Unternehmensteiles
bedeuten würde.
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