Ertragswert Weiter Zurück Schließen

Als Ertragswert wird jener Wert bezeichnet, der sich als Barwert der an die Eigentümer eines Investitionsobjektes fließenden Ausschüttungen errechnet. Diese Ausschüttungen sind monetärer Ausdruck der geschätzten Zukunftserfolge aus der Nutzung des Investitionsobjektes.

Der so ermittelte Ertragswert stellt eine Preisgrenze dar, deren Überschreitung finanzielle Nachteile für den Käufer eines Unternehmens/Unternehmensteiles und deren Unterschreitung finanzielle Nachteile für den Verkäufer eines Unternehmens/Unternehmensteiles bedeuten würde.