Ertragsteuern Weiter Zurück Schließen

Als Ertragsteuern werden jene Steuern bezeichnet, die sich auf den erwirtschafteten Gewinn eines Unternehmens beziehen.

In Deutschland betrifft dies zur Zeit die Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften), die Einkommensteuer (z. B. Gewinne aus Gewerbebetrieb) und die Gewerbesteuer.

Auch Ergänzungsabgaben (Annexteuern) wie der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer zählen zu den Ertragsteuern.

Die Bemessungsgrundlage für die einzelnen Ertragssteuerarten basiert nicht auf einer eindeutigen betriebswirtschaftlichen Regelung, sondern folgt den jeweils gültigen steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere denen in den §§ 4 bis 7g EStG.

Siehe auch: Ergebnis vor Steuern, Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren.