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Mit Floor
wird eine Vereinbarung einer
Zinsuntergrenze
bezeichnet.
Der Käufer eines
Floors erwirbt das Recht, im Falle des
Unterschreitens eines Referenzzinssatzes während der
Laufzeit einer Finanzanlage vom Verkäufer des Floors
eine Ausgleichszahlung zu verlangen. Hierfür zahlt
er dem Verkäufer des Floors eine Prämie.
Damit ist der Käufer
eines Floors gegen das Absinken des Zinsniveaus
geschützt.
Siehe auch:
Cap.
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