Zinsen, Zinsaufwand Weiter Zurück Schließen

Zinsen sind der Preis für die zeitweise Überlassung von Kapital.

Von besonderem Interesse sind die Fremdkapitalzinsen, die für ein aufgenommenes Darlehen zu bezahlen sind.

Für die Ermittlung der Zinsen im Rahmen der Tilgungsrechnung - wie Annuitätentilgung oder Ratentilgung - sind finanzmathematische Beziehungen anzuwenden.

Fremdkapitalzinsen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" (siehe § 275 HGB) auszuweisen, sie gelten steuerrechtlich bei Unternehmen und bei Kapitalanlagen der Bürger abzugsfähige Betriebsausgabe.


Siehe auch: Leverage-Effekt.