GWB Weiter Zurück Schließen

Das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (auch "Kartellgesetz" genannt)) zielt darauf ab, mittels Rechtsprechung und durch Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu sichern, dass die Wirkung der Wettbewerbsfunktion nicht eingeschränkt wird.

Von Wettbewerbsbeschränkungen wird in Theorie und Praxis dann gesprochen, wenn es durch das Verhalten von Akteuren im Marktgeschehen zu Beeinträchtigungen von Wettbewerbsfunktionen führt.

Eine solche Beeinträchtigung kann zum Beispiel dann eintreten, wenn Unternehmenszusammenschlüsse eine Konzentration von Marktmacht bewirken und im Weiteren diese Marktmacht in der Weise missbraucht wird, dass anderen Anbietern der Marktzutritt erschwert wird oder den Abnehmern der Güter höhere Preise abverlangt werden.

Eine noch schwache Form der wirtschaftlichen Konzentration ist das Kartell.
Ein Kartell entsteht durch mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen mit dem Ziel, im Bereich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ein abgestimmtes Verhalten zu bewirken.
Erscheinungsformen solcher Kartelle sind beispielsweise

  • Preiskartelle (Vereinbarung zu Preisen, Preisgrenzen und Preisveränderungen),
  • Quotenkartelle (Vereinbarung über Produktions- und Angebotsmengen),
  • Rabattkartelle (Vereinbarung über die Höhe von Rabatten).
Weitere Formen der Konzentration wirtschaftlicher Macht sind der Konzern (Zusammenfassung juristisch selbständiger Unternehmen unter einer gemeinsamen Leitung) sowie die Fusion (Zusammenschluss von Unternehmen zu einer neuen wirtschaftlichen und juristischen Einheit).

Die Motive für derartige Unternehmenskonzentrationen liegen auf der Hand:
Erringung einer marktbeherrschenden Stellung in Absatzmärkten, Beherrschung des Zugangs zu Beschaffungsmärkten, Erschweren des Marktzutritts für Konkurrenten.