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							|  | Das 
							Gesamtkostenverfahren ist eines der beiden 
							Grundverfahren der 
							Erfolgsermittlung lt. handelsrechtlicher 
							Vorschriften (siehe § 275
							HGB). Die Ermittlung des
							Jahresgewinns 
							wird beim Gesamtkostenverfahren nach folgender 
							Staffelrechnung vorgenommen: Einzelheiten: 
 
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