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Das
Gesamtkostenverfahren ist eines der beiden
Grundverfahren der
Erfolgsermittlung lt. handelsrechtlicher
Vorschriften (siehe § 275
HGB).
Die Ermittlung des
Jahresgewinns
wird beim Gesamtkostenverfahren nach folgender
Staffelrechnung vorgenommen:
Einzelheiten:
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