Gesamtkostenverfahren Weiter Zurück Schließen

Das Gesamtkostenverfahren ist eines der beiden Grundverfahren der Erfolgsermittlung lt. handelsrechtlicher Vorschriften (siehe § 275 HGB).

Die Ermittlung des Jahresgewinns wird beim Gesamtkostenverfahren nach folgender Staffelrechnung vorgenommen:


Einzelheiten:


Gesamtkostenverfahren.pdf