Die
Erfolgsrechnung (Gewinn-
und Verlustrechnung) dient der rechnerischen
Ermittlung des periodenbezogenen
Erfolgs aus der
durchgeführten Unternehmenstätigkeit.
Bei der Methode des
Betriebsvermögensverrgleichs ergibt sich der
unternehmerische Erfolg als Unterschiedsbetrag
zwischen dem Eigenkapital
am Ende des
Geschäftsjahres und dem Eigenkapital zu Beginn
des Geschäftsjahres, vermehrt um den Wert der
getätigten Privatentnahmen und vermindert um den
Wert der vorgenommenen Privateinlagen.