Erfolgsrechnung Weiter Zurück Schließen

Die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) dient der rechnerischen Ermittlung des periodenbezogenen Erfolgs aus der durchgeführten Unternehmenstätigkeit.

Sie kann

  1. als Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder nach
  2. der Methode des Eigenkapitalvergleichs (Betriebsvermögensvergleich) oder
  3. nach handelsrechtlich vorgeschriebenen Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren bzw. Umsatzkostenverfahren)

 vorgenommen werden.

Bei der Methode des Betriebsvermögensverrgleichs ergibt sich der unternehmerische Erfolg als Unterschiedsbetrag zwischen dem Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres und dem Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres, vermehrt um den Wert der getätigten Privatentnahmen und vermindert um den Wert der vorgenommenen Privateinlagen.

Die Erfolgsermittlung nach dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren basiert auf einer Staffelrechnung, die - als mögliche Zwischenergebnisse - das Betriebsergebnis, das Finanzergebnis, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, das außerordentliche Ergebnis, das Ergebnis vor Steuern und den Jahresgewinn bzw. Jahresverlust ausweist.


Siehe auch: Kurzfristige Erfolgsrechnung.