Als Jahresüberschuss wird der (positive) betriebswirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens bezeichnet, der entsprechend den gültigen handelsrechtlichen Bestimmungen zur Erfolgsrechnung (nach dem Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren) für ein abgelaufenes Geschäftsjahr als Gewinn nach Steuern ermittelt wird.
Der Jahresüberschuss ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des Bilanzgewinns und Gegenstand von Entscheidungen zur Ergebnisverwendung.
Ist dieser Periodenerfolg negativ (kleiner Null), dann wird er als Jahresfehlbetrag bezeichnet.
Siehe auch: Jahresgewinn, bereinigter.