Der
kalkulatorische Gewinnzuschlag ist jener
Betrag, der im Rahmen der
Kalkulation von
Angebotspreisen
über einen Prozentsatz auf die ermittelten
Selbstkosten
(eines Produkts, einer Leistung bzw. eines
Auftrages) bestimmt und in den
Barverkaufspreiseingerechnet wird: