Gewinnzuschlag, kalkulatorischer Weiter Zurück Schließen

Der kalkulatorische Gewinnzuschlag ist jener Betrag, der im Rahmen der Kalkulation von Angebotspreisen über einen Prozentsatz auf die ermittelten Selbstkosten (eines Produkts, einer Leistung bzw. eines Auftrages) bestimmt und in den Barverkaufspreis eingerechnet wird: