Gewinnvortrag Weiter Zurück Schließen

Ein Gewinnvortrag ergibt sich dann, wenn die Versammlung der Gesellschafter eines Unternehmens beschließt, Teile des Jahresgewinns (nach Steuern) nicht auszuschütten, sondern auf das folgende Geschäftsjahr vorzutragen.

Damit wird die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt (Gewinnthesaurierung).

Der Gewinnvortrag - als abstrakter Gegenwert der entsprechenden Vermögenswerte - wird als Unterposition des Eigenkapitals auf der Passiv-Seite der Bilanz ausgewiesen:

Siehe auch: Verlustvortrag.