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Ein
Gewinnvortrag ergibt sich dann, wenn die
Versammlung der Gesellschafter eines Unternehmens
beschließt, Teile des
Jahresgewinns
(nach Steuern) nicht auszuschütten, sondern auf das
folgende Geschäftsjahr vorzutragen.
Damit wird die
Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt (Gewinnthesaurierung).
Der Gewinnvortrag -
als abstrakter Gegenwert der entsprechenden
Vermögenswerte - wird als Unterposition des
Eigenkapitals
auf der Passiv-Seite der
Bilanz
ausgewiesen:
Siehe auch:
Verlustvortrag.
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