Handlungskosten Weiter Zurück Schließen

Unter Handlungskosten sind jene im Geldausdruck bewerteten Aufwendungen zu verstehen, die dem Handelsunternehmen beim Vollzug seiner betriebstypischen Funktionen entstehen.

Zu den Handlungskosten gehören vor allem

  • die Personalkosten,
  • Mieten, Pachten,
  • Werbungskosten,
  • Energiekosten, Kosten für Kommunikation (Telefon, Fax, E-Mail, Internet),
  • Lagerkosten,
  • Logistikkosten.

Grundlage für die Zurechnung der Handlungskosten zu den Selbstkosten der vom Unternehmen angebotenen Waren bildet der Handlungskostensatz.