|
|
|
|
Unter
Handlungskosten sind jene im Geldausdruck
bewerteten Aufwendungen
zu verstehen, die dem Handelsunternehmen beim
Vollzug seiner betriebstypischen Funktionen
entstehen.
Zu den
Handlungskosten gehören vor allem
- die
Personalkosten,
- Mieten, Pachten,
- Werbungskosten,
- Energiekosten,
Kosten für Kommunikation (Telefon, Fax,
E-Mail, Internet),
- Lagerkosten,
- Logistikkosten.
Grundlage für die
Zurechnung der Handlungskosten zu den
Selbstkosten der
vom Unternehmen angebotenen Waren bildet der
Handlungskostensatz.
|
|
|