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Als Handlungsspielraum bezeichnet
man jenes begrenzte Aktionsfeld, innerhalb dessen
das betreffende Mitglied einer Organisation, z. B.
eine Führungskraft bzw. eine Organisationseinheit
in einem Unternehmen, eigenständige Aktivitäten
durchführen kann bzw. durchführen soll, um Ziele zu
verwirklichen. Zielkonforme Handlungen werden
entsprechend belohnt, nicht konforme Handlungen
dagegen bestraft.
Siehe auch:
Entscheidungsspielraum.
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