Handlungsspielraum Weiter Zurück Schließen

Als Handlungsspielraum bezeichnet man jenes begrenzte Aktionsfeld, innerhalb dessen das betreffende Mitglied einer Organisation, z. B. eine Führungskraft bzw. eine Organisationseinheit in einem Unternehmen, eigenständige Aktivitäten durchführen kann bzw. durchführen soll, um Ziele zu verwirklichen.
Zielkonforme Handlungen werden entsprechend belohnt, nicht konforme Handlungen dagegen bestraft.


Siehe auch: Entscheidungsspielraum.