|
|
|
|
Der Entscheidungsspielraum ist
jenes Ausmaß an
Entscheidungskompetenz, innerhalb dessen eine in
der Führungshierarchie eines Unternehmens
nachgeordnete Einheit selbstständig
entscheiden darf.
So ist es zum Beispiel
wichtig, festzulegen, ob überhaupt und - wenn JA -
in welchem Bereich der Leiter einer Filiale Preise
senken oder Rabatte gewähren darf.
Der
Entscheidungsspielraum wird im Übrigen durch die
Gesamtheit von Bedingungen definiert, die eine jede
Entscheidungsalternative einzuhalten hat. Jede
Alternative, die dies erfüllt, ist eine zulässige
Entscheidungsalternative. Aufgabe der
Entscheidungsfindung ist es dann, jene Alternative
aus der Menge zulässiger Alternativen zu bestimmen,
bei der das "Maß der Gesamtwirksamkeit"
(Zielfunktion) ein Maximum (z.B. bei Umsatz oder
Gewinn) oder ein Minimum (z. B. bei Kosten) erfüllt.
Siehe zum Beispiel:
Optimale Bestellmenge,
optimale Losgröße.
|
|
|