Entscheidungsspielraum Weiter Zurück Schließen

Der Entscheidungsspielraum ist jenes Ausmaß an Entscheidungskompetenz, innerhalb dessen eine in der Führungshierarchie eines Unternehmens nachgeordnete Einheit selbstständig entscheiden darf.

So ist es zum Beispiel wichtig, festzulegen, ob überhaupt und - wenn JA - in welchem Bereich der Leiter einer Filiale Preise senken oder Rabatte gewähren darf.

Der Entscheidungsspielraum wird im Übrigen durch die Gesamtheit von Bedingungen definiert, die eine jede Entscheidungsalternative einzuhalten hat. Jede Alternative, die dies erfüllt, ist eine zulässige Entscheidungsalternative.
Aufgabe der Entscheidungsfindung ist es dann, jene Alternative aus der Menge zulässiger Alternativen zu bestimmen, bei der das "Maß der Gesamtwirksamkeit" (Zielfunktion) ein Maximum (z.B. bei Umsatz oder Gewinn) oder ein Minimum (z. B. bei Kosten) erfüllt.

Siehe zum Beispiel: Optimale Bestellmenge, optimale Losgröße.