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Eine
Handlungsvollmacht ist eine Sondervollmacht
der Stellvertretung in einem
Unternehmen des
Handelsgewerbes.
Sie ermächtigt zur Vornahme von Rechtsgeschäften,
die das Handelsgewerbe gewöhnlich mit sich bringt.
Es werden folgende
Arten einer Handlungsvollmacht unterschieden:
- Die
allgemeine Handlungsvollmacht
Sie berechtigt
zur Ausführung aller Rechtsgeschäfte, die der
Betrieb eines Handelsgewerbes üblicherweise mit
sich bringt. Eine derartige allgemeine
Handlungsvollmacht haben z. B. Geschäftsführer,
Niederlassungs- und Filialleiter.
- Die
Artvollmacht
Sie berechtigt
zur Vornahme von Rechtsgeschäften einer
bestimmten Art, z. B. Einkauf, Verkauf,
Kassierung.
- Die
Einzelvollmacht
Sie berechtigt
zur Vornahme eines einzelnen Rechtsgeschäftes,
z. B. Verkauf einer Immobilie, Einzug einer
Forderung u.
a.
Die
Handlungsvollmacht wird vom
Geschäftsführer erteilt. Aber auch
Prokuristen können im Rahmen ihres
Verantwortungsbereiches Vollmachten erteilen.
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