Handlungsvollmacht Weiter Zurück Schließen

Eine Handlungsvollmacht ist eine Sondervollmacht der Stellvertretung in einem Unternehmen des Handelsgewerbes. Sie ermächtigt zur Vornahme von Rechtsgeschäften, die das Handelsgewerbe gewöhnlich mit sich bringt.

Es werden folgende Arten einer Handlungsvollmacht unterschieden:

  • Die allgemeine Handlungsvollmacht

    Sie berechtigt zur Ausführung aller Rechtsgeschäfte, die der Betrieb eines Handelsgewerbes üblicherweise mit sich bringt. Eine derartige allgemeine Handlungsvollmacht haben z. B. Geschäftsführer, Niederlassungs- und Filialleiter.

  • Die Artvollmacht

    Sie berechtigt zur Vornahme von Rechtsgeschäften einer bestimmten Art, z. B. Einkauf, Verkauf, Kassierung.

  • Die Einzelvollmacht

    Sie berechtigt zur Vornahme eines einzelnen Rechtsgeschäftes, z. B. Verkauf einer Immobilie, Einzug einer Forderung u. a.

Die Handlungsvollmacht wird vom Geschäftsführer erteilt. Aber auch Prokuristen können im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches Vollmachten erteilen.