Haushaltsjahr Weiter Zurück Schließen

Das Haushaltsjahr ist eine dem Kalenderjahr entsprechende Rechnungsperiode im Rahmen der Haushaltsplanung und Haushaltsrechnung der öffentlichen Haushalte (Verwaltungen).

Entsprechend dem Grundsatz der Jährlichkeit sind Haushaltspläne stets für eine Rechnungsperiode (Kalenderjahr) aufzustellen und abzurechnen (vgl. Art. 110 II GG). Haushaltspläne für mehrere Rechnungsperioden sind so aufzustellen, dass die betreffenden Positionen für jedes Rechnungsjahr getrennt ausgewiesen werden.