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Zur Gruppe der Haushalte werden
alle
Wirtschaftssubjekte zugerechnet, die nicht
ausschließlich ökonomische Zielsetzungen verfolgen.
Die Aktivitäten der Haushalte sind
konsumorientiert und ursächlich auf die
Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Mitglieder
gerichtet.
Es gibt im Wesentlichen zwei
Gruppen von Haushalten: ♦
die privaten Haushalte und ♦ die
öffentlichen Haushalte.
Private
Haushalte
Private Haushalte bilden
den Sektor aller
Verbraucher (Konsumenten) in der
Volkswirtschaft. Sie stellen
Produktionsfaktoren - insbesondere
Arbeit,
aber auch
Boden und
Kapital - zur Verfügung, erzielen hierfür
Entgelte (Arbeitslohn, Unternehmergewinn, Grundrente
oder Kapitalzins) und fragen auf Gütermärkten nach
Konsumgütern nach. Insofern sind private
Haushalte das Gegenstück zu privaten Unternehmen.
Eine eventuell für den Eigenverbrauch
durchgeführte Produktion von Gütern in privaten
Haushalten berührt nicht den
Wirtschaftskreislauf über Märkte und wird daher
volkswirtschaftlich nicht betrachtet. Zum Sektor
"Private Haushalte" werden auch Unternehmen ohne
eigene Rechtspersönlichkeit gezählt. Dies sind
Selbständige wie Handwerksbetriebe oder auch
Freiberufler (Rechtsanwälte, Ärzte u. a.). Die
Zuordnung dieser Unternehmer zum Sektor "Private
Haushalte" wird damit begründet, dass in der Praxis
oft keine klare Trennung zwischen dem Privatbereich
und dem Unternehmensbereich besteht.
Öffentliche Haushalte
Merkmal der öffentlichen Haushalte ist es, dass sie
bestimmte öffentliche Aufgaben, darunter
Hoheitsbefugnisse wahrnehmen, die der Umsetzung des
öffentlichen Interesses als Gemeininteresse dienen.
Ziel der Handlungen der öffentlichen Haushalte
ist die Wohlfahrtsmaximierung der Gesellschaft.
Im wirtschaftlichen Bereich werden - dank der
Finanzhoheit des Staates - zum Beispiel Steuern von
den privaten Unternehmen und den privaten Haushalten
erhoben. Dafür werden öffentliche Güter
(Bildungsleistungen in den Schulen,
Sicherheitsleistungen, Rechtsprechung durch
Gerichte, Verkehrsnetze u. a.) zur Verfügung
gestellt. Diese Leistungen kommen sowohl den
privaten Unternehmen wie auch den privaten
Haushalten zugute. Die Leistungen öffentlicher
Betriebe werden in der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dem
Unternehmenssektor zugerechnet. Aus
Unternehmenssicht sind die öffentlichen Haushalte
natürlich ein gewichtiger Nachfrager, sowohl nach
Produktionsfaktoren (Arbeit im öffentlichen Dienst,
Boden, Kapital, Information) als auch nach
speziellen Gütern (staatlicher Konsum,
Investitionsgüter wie Computer und anderes, Kleidung
und Fahrzeuge für die Polizei und dgl. mehr).
Die Sektoren "Private Unternehmen", "Private
Haushalte" und "Staat" ergeben zusammen eine
geschlossene
Volkswirtschaft. Dies entspricht aber nicht
der Realität, denn gerade bei einem Exportland wie
die Bundesrepublik Deutschland sind die Beziehungen
zum Ausland sehr wichtig.
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