Indossament Weiter Zurück Schließen

Unter Indossament ist eine Übertragungserklärung im Wechselverkehr zu verstehen:

Bei der Weitergabe eines Wechsels ist auf dessen Rückseite eine Übertragungserklärung zu notieren, die u. a. den Namen des Weitergebenden (des Indossanten) und den Namen des Empfängers (des Indossators) enthalten muss.

Mit dieser Erklärung werden die Rechte aus dem Wechsel an Dritte weitergegeben, so dass sich nunmehr der Indossator als Wechselberechtigter ausweisen kann.

Man unterscheidet in der Praxis:
  • das Vollindossament, das mindestens den Namen des Empfängers und den des Weitergebenden enthält,
  • das Kurzindossament, das lediglich die Unterschrift des Weitergebenden enthält, sowie
  • das Inkasso-Indossament, das durch den Vermerk "zum Inkasso" den Indossator zum Einzug der Wechselforderung ermächtigt.