Wechsel Weiter Zurück Schließen

Ein Wechsel ist eine Urkunde, in welcher der Aussteller (= Gläubiger) einen Schuldner (= Bezogener) auffordert, eine bestimmte Geldsumme an eine bestimmte Person (= Wechselnehmer) oder deren Order zu zahlen.

Der Wechsel ist somit eine spezifische Zahlungsaufforderung (= Tratte). Wird er vom Bezogenen durch Unterschriftsleistung angenommen, wird er als Akzept bezeichnet.

Der Wechsel spielt beim Diskontkredit eine - für diese Finanzierungsform - funktionserfüllende Rolle.