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Ein Wechsel ist eine Urkunde, in
welcher der Aussteller (= Gläubiger)
einen
Schuldner (= Bezogener) auffordert, eine
bestimmte Geldsumme an eine bestimmte Person
(= Wechselnehmer) oder deren Order zu zahlen.
Der Wechsel ist somit eine spezifische
Zahlungsaufforderung (= Tratte).
Wird er vom Bezogenen durch Unterschriftsleistung
angenommen, wird er als
Akzept
bezeichnet.
Der Wechsel spielt beim
Diskontkredit eine - für diese Finanzierungsform
- funktionserfüllende Rolle.
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