Inventurverfahren Weiter Zurück Schließen

Nach den Vorschriften in den §§ 240 und 241 HGB sind aus dieser Sicht folgende Vorgehensweisen zu nennen:
  • die Stichtagsinventur,
  • die zeitverschobene Inventur,
  • die permanente Inventur und
  • die Stichprobeninventur.


Einzelheiten:

Inventurverfahren.pdf