Inventurverfahren
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Nach den Vorschriften in den
§§ 240
und
241
HGB
sind aus dieser Sicht folgende Vorgehensweisen zu nennen:
die Stichtagsinventur,
die zeitverschobene Inventur,
die permanente Inventur und
die Stichprobeninventur.
Einzelheiten:
Inventurverfahren.pdf