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Unter
Investition ist die Verausgabung
finanzieller Mittel zum Zwecke des Aufbaus, der
Erhaltung und der Erweiterung des
'Produktionsapparates' eines Unternehmens zu verstehen.
Demzufolge ist zunächst zwischen
Gründungsinvestitionen, Ersatzinvestitionen
und Erweiterungsinvestitionen zu
unterscheiden.
Die Umkehrung dieses Prozesses
heißt
Desinvestition. Dabei fließen
dem Unternehmen wieder finanzielle Mittel zu,
entweder aus der Veräußerung vorhandener
Gegenstände des Anlagevermögens ("Einmalgeschäft")
oder aus dem Verkauf der im
Unternehmensprozess erstellten Produkte (sich
wiederholendes "Normalgeschäft").
Für das Verständnis des Investitionsprozesses und
seines Zusammenhangs zur
Finanzierung ist es wichtig, die grundlegenden
Merkmale einer Investition
hervorzuheben. Als derartige Merkmale sind zu
nennen:
1 |
Eine
Investition beginnt immer mit einer
Auszahlung von (finanziellen und
anderen) Mitteln. Die verausgabten
(finanziellen) Mittel sind dann - in der
Regel längere Zeit - im Investitionsgut
gebunden. |
2 |
Die
Auszahlung für eine Investition wird
getätigt, um im Geschäftsbetrieb des
Unternehmens einen unmittelbaren bzw. einen
künftigen Nutzen aus dem
Investitionsgut zu ziehen. |
3 |
Zwischen
dem Zeitpunkt der für die Investition
getätigten Ausgabe und dem Zeitpunkt, zu dem
sich ein (erster) Nutzen aus der Investition
zeigt, liegt oft eine mitunter eine große
Zeitspanne (sog. langlebige
Investitionsgüter wie Gebäude, Maschinen u.
a.). |
4 |
Das
Tätigen von Investition ist immer mit einem
mehr oder weniger hohen
Risiko
verbunden, das durch die im realen
Wirtschaftsleben wirkenden Unsicherheiten
aufwands- und ertragsseitig noch weiter
erhöht werden kann. |
5 |
Eine
Refinanzierung der für das
Tätigen einer Investition verausgabten
Mittel ist sachlich nur über das
Erwirtschaften von
Abschreibungsgegenwerten sowie von
Überschüssen im Prozess der
Leistungserstellung und -verwertung möglich. |
Weitere Details:
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